Sturmschäden auf Terrasse und Balkon richtig versichern

Regelt meine Hausratversicherung auch Schäden an Gartenmöbeln?

Der Herbst kommt mit großen Schritten auf uns zu. Damit auch der ein oder andere gefürchtete Herbststurm. Da möchte man sein Eigenheim und Hausrat gut versichert wissen. Doch kommt eine Hausratversicherung eigentlich auch für Schäden an Gartenmöbeln, Grill und Pflanzenkübeln auf?

Wind ist nicht gleich Wind, erst recht kein Sturm

Zunächst muss man wissen: Was gilt als Sturm? Die Versicherer kommen nicht für Schäden auf, die durch jede beliebige Windböe entstehen können. Man spricht ab Windstärke 8 von Sturm. Dies ist der Fall bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 km/h.

Auf der sicheren Seite befindet man sich mit „All-Risk-Tarifen“ oder der im Versicherungsvertrag festgehaltenen Option „unbekannte Gefahren“. Mit höheren Beitragssätzen muss man dann aber rechnen.

Auch Versicherer sichern sich ab

Da Leitungswasser und Sturm bei den Versicherern die meisten und kostenintensivsten Schadensregulierungen verursachen, wird es schwierig, Schaden an Hausrat, der sich außerhalb des Gebäudes befindet, durch den Versicherer reguliert zu bekommen.

Im Rahmen von regulären Hausratversicherungen sind hier drei Stichworte entscheidend:

  • Versicherungsort: Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Hausrat, der sich einerseits im Inneren befindet, sowie andererseits auf Balkonen, Loggien und Terrassen, die sich direkt an das Gebäude anschließen.
  • Außenversicherung: Hier könnte der Versicherungsnehmer erwarten, dass sein Hausrat, der sich im Außenbereich befindet, mit versichert ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme: „Für Sturm-und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.“
  •  Ausschlüsse Sturm/Hagel: Man könnte der Meinung sein, dass man Versicherungsschutz für versicherte Dinge am Versicherungsort genießt. Doch diese Annahme zeigt sich als Trugschluss, da auch hier die Versicherer vorsorglich folgende Klausel festgelegt haben: „Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.“

Tipp

Aufgrund der genannten Regelungen kann man nur empfehlen, seine Habseligkeiten von Terrasse und Balkon Anfang Herbst sicher zu verstauen. Das freut auch das eigene Portemonnaie!

Aber: Keine Regel ohne Ausnahme

Folgende Versicherer bieten mit speziellen Tarifen Versicherungsschutz an:

  • Interlloyd Infinitus
  • Janitos Best Selection
  • VHV Klassik Garant
  • Haftpflichtkasse Darmstadt (Vario)
  • Ein Sonderkonzept zur Hausratversicherung unserer Versicherungsmaklergenossenschaft, dass auch in diversen anderen wichtigen Leistungspunkten sehr guten Versicherungsschutz bietet.

Wichtig

Sollten Sie bei diesen Versicherern direkt Versicherungsschutz erlangen wollen, lassen Sie sich die Mitversicherung von Gegenständen auf dem Balkon und der Terasse bestätigen und fragen Sie nach dem Umfang (Höhe der  versicherten Gegenstände, Selbstbeteiligungen).

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