Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung ab 2014 staatlich gefördert?
Möglicherweise werden Berufsunfähigkeitsversicherungen bereits ab dem Jahr 2014 staatlich gefördert. An einer wahrscheinlichen Neuregelung wird allerdings schon jetzt Kritik laut. Die Befürchtung ist, dass vorwiegend Besserverdienende davon profitieren würden.
Steuervorteile durch Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz käme es zu einigen Änderungen und Neuregelungen beim Wohnriester und in der privaten BU. Schließen Bürger eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab, sollen diese zukünftig von Steuervorteilen profitieren. Mit einer Verbesserung der steuerlichen Anrechenbarkeit von Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung will der Staat den Anreiz schaffen, eine solche abzuschließen.
Nicht jeder würde von Steuervorteilen profitieren
Versicherungsexperten bemängeln bei dieser Neuregelung, dass sie ausschließlich Besserverdienern vorteilig wäre, da die steuerlichen Vorteile erst ab einem erhöhten Einkommen spürbar seien. Gerade diese Gehaltsgruppen hätten aber ohnehin weniger finanzielle Probleme damit, eine BU abzuschließen. Normal- und Geringverdiener müssten daher genau kalkulieren, ob sich der Abschluss einer BU für sie überhaupt als lohnenswert erweist. Hinzu kommt dass gerade zu diesen Einkommensklassen viele Berufe gehören, die häufig eine Berufsunfähigkeit mit sich bringen. Daher übersteigen die Versicherungsbeträge nicht selten die finanziellen Möglichkeiten von Gering- und Normalverdienern. Doch ohne die Chance sich gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern, droht Arbeitnehmern im schlimmstenfalls ein wirtschaftlicher Ruin.
Berufsunfähigkeitsversicherung als zuverlässigste Absicherung
Eine Alternative bietet lediglich eine direkte Förderung der BU. Solange die finanziellen Hilfen bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit oder –minderung durch den Staat nicht ausreichend sind, stellt die private BU die alleinige Absicherung dar.
Viele Arbeitnehmer sind von Berufsunfähigkeit betroffen
Durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer wird seinen Beruf nicht bis zum regulären Renteneintritt fortsetzen können. Unfälle, chronische Erkrankungen oder psychische Probleme führen für viele Menschen in eine Berufsunfähigkeit. Per gesetzlicher Rentenversicherung kann unter bestimmten Umständen die staatliche Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Zu bedenken ist jedoch, dass dies zumeist lediglich 30% des letzten Bruttoeinkommens ausmacht. Selbstständig oder freiberuflich arbeitende Menschen, die nicht rentenversichert waren, haben keinerlei Anspruch auf staatliche Leistungen.
Verschiedene Tarife für verschiedene Bedürfnisse
Verbraucherschützer weisen stets darauf hin, dass die BU eine der nötigsten Policen im eigenen Versicherungsportfolio darstellt. Vor Abschluss eines Vertrages sollten Kunden sich mehrere Angebote eingeholt haben, da diese sowohl im Preis als auch in der Leistung zum Teil erhebliche Unterschiede aufweisen. Statt das erstbeste Angebot zu wählen, muss dasjenige herausgefunden werden, das zu den persönlichen Lebensverhältnissen am besten passt.