Die weiße Gefahr: Versicherungsschutz gegen Schneedruck und Dachlawinen

Insbesondere auf Dächern und in Form von Lawinen darf Schnee nicht unterschätzt werden. Hauseigentümer in schneereichen Gegenden sollten daher wissen, welche Gefahr von Schnee ausgehen kann und wie sich ein verlässlicher Versicherungsschutz gegen Schneeschäden gestaltet.

Elementarschadenversicherung zum Schutz gegen Gebäudeschäden nach Schneedruck und Schneelawinen

Dachschäden durch Schneedruck, wie beispielsweise das Einstürzen, werden durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese kann als zusätzliches Element in einer Wohngebäude– oder Hausratversicherung eingeschlossen werden.

Achtung

Über die gewöhnlichen Wohngebäudeversicherungen sind Schäden durch Naturgefahren wie Schneedruck nicht abgedeckt.

Das Risiko des Schneedrucks ist bei Häusern mit Flachdach deutlich erhöht, da der Schnee durch mangelndes Gefälle nicht hinuntergleiten kann, wodurch die Belastung für das Dach gesenkt werden könnte.

Werden Gebäude durch Dachlawinen beschädigt, sorgt – wie bei die Dacheinstürzen durch Schneedruck – eine Elementarschadenversicherung für eine Schadenregulierung.

Sorgfaltspflichten des Hausbesitzers

Schnee auf dem Dach kann durch Herunterrutschen auch für Passanten gefährlich werden. Daher ist Vorbeugung die beste Schutzmaßnahme: In schneereichen Gebieten ist das Anbringen von Schneefangbalken, -gittern und -haken unbedingt zu empfehlen. Außerdem sorgen Warnhinweise vor Dachlawinen für die nötige Achtsamkeit bei Passanten.

Schäden am Auto durch Dachlawinen

Ist das Auto mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung abgedeckt, wird der Gesamtschaden durch den Versicherer übernommen. Eine Teilkaskoversicherung kommt für Schäden an Autoscheiben durch Dachlawinen auf.

Schwierig wird es für diejenigen, die keinen Kasko-Schutz für ihr Auto haben. In diesem Fall muss dem Hauseigentümer, von dessen Haus die Lawine vermutlich gerutscht ist, nachgewiesen werden, dass er seine Verkehrssicherungspflicht missachtet hat. Solche Fälle gehen vor das Gericht und erweisen sich als recht kompliziert.

Verletzung von Passanten durch Dachlawine

Wenn der Hauseigentümer selber in dem Haus wohnt, kann eine private Haftpflichtversicherung entstandenen Schaden begleichen. Bei Vermietung ist eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Hausbesitzer vonnöten.