Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene vor Schulden
Die Risikolebensversicherung leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Hinterbliebenen. Sie ist besonders für Familien ratsam, in denen es nur einen Hauptverdiener gibt, oder die für eine Wohnung oder ein Haus ein Darlehen aufnehmen mussten. Sollte es zum Tod des Versicherten kommen, können die finanziellen Belastungen durch die Versicherungsleistung ausgeglichen werden.
Vorteile der Risikolebensversicherung: Niedrige Kosten, hoher Schutz
Die Risikolebensversicherung bieten dem Versicherten und seinen Angehörigen zahlreiche Vorteile:
- Hinterbliebene werden durch die festgelegte Todesfallsumme vor finanziellen Existenzbelastungen, beispielsweise im Falle von Schulden, geschützt.
- Die Todesfallleistung ist hoch, während die zu zahlenden Beiträge niedrig sind.
- Überschüsse führen zu einer Beitragssenkung.
- Im Todesfall des Versicherten sind die Leistungen aus der Risikolebensversicherung von der Einkommenssteuerpflicht befreit (eventuell bedarf es eine Optimierung hinsichtlich der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer).
Hinweise
Besonderheiten: Vertragsablauf, Umwandlung, Zusatz- und Restkreditlebensversicherungen
Bei Abschluss des Vertrags wird die exakte Höhe der Versicherungssumme festgelegt. Sollte der Versicherte den Ablauf des Vertrags jedoch erleben, erfolgen keine Leistungen.
Die Risikolebensversicherung lässt sich über verschiedene Versicherungen erweitern, beispielsweise durch die Unfall-Zusatzversicherung. Darüber hinaus ist es möglich, die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Wer innerhalb von 10 Jahren von seinem Umtauschrecht Gebrauch macht, fördert seinen Vermögensaufbau. Eine Gesundheitsprüfung ist hierfür nicht nötig.
Eine besondere Form der Risikolebensversicherung stellt die Restkreditlebensversicherung dar. Sie ist speziell für Personen empfehlenswert, die einen Ratenkauf getätigt haben. Ist der Versicherte zu seinem Todeszeitpunkt noch verschuldet, deckt die Summe den geforderten Betrag genau ab. Somit wird es den Hinterbliebenen ermöglicht, die Restschuld zu begleichen.