Risikolebensversicherung abschließen trotz Thrombose – ein Praxisbeispiel

Eine Risikolebensversicherung dient dem Zweck, die Angehörigen finanziell zu unterstützen, falls die versicherte Person stirbt. Sie erhalten in diesem Fall die festgelegte Versicherungssumme, mit der sie die laufenden Kosten und Sonderbelastungen wie Kreditraten oder Ausbildungskosten der Kinder mittelfristig abdecken können. Gerade wenn es sich um den Hauptverdiener handelt, ist die Versicherung sinnvoll. Doch auch junge Familien oder alleinerziehende Eltern, die sich gegen finanzielle Risiken schützen möchten, erwägen den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Außerdem wird sie von Banken oft bei der Kreditvergabe als zusätzliche Rückzahlungssicherheit gefordert.

Thrombose erschwert den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Eine Thrombose ist eine Gefäßerkrankung, bei der sich ein Gerinnsel (Thrombus) in einem Blutgefäß oder im Herzen bildet. Es kann dadurch zu Verschlüssen kommen, die den Blutstrom behindern und das Risiko einer Lungenembolie oder eines Herzinfarkts erhöhen. Daher stellen Thrombosen ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko dar, welches den Abschluss einer Risikolebensversicherung erschwert.

Dennoch ist es auch mit einer Thrombose als Vorerkrankung möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Anhand eines Fallbeispiel aus unserer täglichen Praxis möchten wir Ihnen demonstrieren, wie unser Mandant dank professioneller Beratung und Unterstützung trotz seiner Thrombose die gewünschte Risikolebensversicherung abschließen konnte.

Thrombose bei einem 36-jährigen IT-Spezialisten

Vor einem Jahr hat Herr B. sich selbstständig gemacht. Nachdem er jahrelang zum wirtschaftlichen Erfolg anderer Unternehmen beigetragen hatte, wollte er den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Nach der typischen Etablierungsphase füllte sich zunehmend sein Auftragsbuch, sodass Herr B. inzwischen sogar darüber nachdenkt, einen Mitarbeiter einzustellen. Bislang arbeitet er im Home-Office, möchte sich jedoch ein eigenes Büro mieten und aktuelle Computertechnik anschaffen. Dafür ist er im Begriff, einen Kredit aufnehmen.

Trotz der guten Auftragslage macht sich Herr B. Sorgen wegen des finanziellen Risikos. Seine Frau arbeitet als Krankenschwester, ist nach der Geburt von Zwillingen aber noch in Elternzeit und erhält momentan nur Elterngeld. Die junge Familie ist folglich auf das Einkommen von Herrn B. angewiesen. Zudem weiß er, dass er durch seine Beinvenenthrombose anfälliger für einen Herzinfarkt ist als andere Menschen. Unter keinen Umständen möchte er riskieren, seine Frau mit den Kosten für die Abzahlung des Kredits zusätzlich zu belasten, falls ihm etwas passiert.

Beinvenenthrombose – was ist das?

Relativ häufig bilden sich Thrombosen in den Beinvenen. Dabei kann das Gerinnsel entweder oberflächlich vorkommen (häufig sind Krampfadern betroffen) oder in den Adern tief im Beininneren. Je nach betroffenem Blutgefäß können Thrombosen verschiedene Beschwerden verursachen. Manchmal bleiben Thrombosen symptomlos oder lange unbemerkt. Folgende Symptome sind jedoch Anzeichen für eine tiefe Beinvenenthrombose und sollten bei Verdacht umgehend ärztlich untersucht werden:

  • Spannungs- oder Schweregefühl im betroffenen Bein oder Fuß
  • Anschwellen der Knöchel, Unterschenkel oder des ganzen Beines
  • Die Haut fühlt sich wärmer an als am anderen Bein.
  • Die Haut des betroffenen Beinabschnitts verfärbt sich rötlich oder bläulich und glänzt.
  • Schmerzen ähnlich einem Muskelkater

Erhöhtes Gesundheitsrisiko wegen Thrombose

Herrn B.s Bruder rät ihm, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Bei der Informationssuche im Internet stößt Herr B. auf die Tatsache, dass seine Thrombose ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt – nicht nur für ihn selbst, sondern auch für den Versicherer, der im Todesfall leisten muss. Herr B. erwägt deshalb, seine Krankheit zu verschweigen. Dies kann schlimmstenfalls aber dazu führen, dass die Versicherungssumme im Todesfall nicht ausgezahlt wird. Daher sind Angaben beim Abschluss einer Risikolebensversicherung unbedingt wahrheitsgemäß zu machen!

Dank guter Beratung und Ausschreibung Risikolebensversicherung dennoch abgeschlossen

Herr B. wollte eine Antragsablehnung vermeiden und beschloss, sich für den Abschluss der Risikolebensversicherung professionelle Unterstützung zu suchen. Als unabhängige Versicherungsmakler und Experten für Härtefälle haben wir im ersten Schritt seine individuelle Situation analysiert. Hierzu gehörte auch, uns ein umfassendes Bild von seiner Beinvenenthrombose zu machen. Dies umfasste:

  • konkrete aktuelle Beschwerden
  • erstmaliges Auftreten der Beschwerden
  • genaue Thrombosestelle
  • mögliche Komplikationen

Anonymisierte Ausschreibung verhindert Antragsablehnung

Alle für den Versicherungsabschluss benötigten Daten legten wir als Nächstes in anonymisierter Form verschiedensten Versicherungsanbietern im Rahmen einer Ausschreibung vor. Dabei handelte es sich um eine unverbindliche Anfrage. Wir ermittelten auf diese Weise diejenigen Versicherer, die bereit waren, unseren Mandanten zu versichern.

Da jeder Versicherer das Gesundheitsrisiko anders kalkuliert, fielen auch die Versicherungskonditionen unterschiedlich aus. Wichtiger aber war, dass Herrn B. durch die Ausschreibung eine Antragsablehnung erspart blieb. Diese hätte nämlich auch einen Eintrag in die Sonderwagniskartei der Versicherungsunternehmen nach sich gezogen, was weitere Antragstellungen nur noch schwieriger gemacht hätte.

Sondierung und Vergleich aller Angebote

Nach knapp zwei Wochen waren alle Angebote bei uns eingegangen. Diese haben wir auf Basis der Anforderungen unseres Mandanten überprüft. So sollte zum Beispiel eine Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung vertraglich festgehalten werden. Von den Angeboten, die den Anforderungen entsprachen, wählten wir zusammen mit Herrn B. das preislich attraktivste Angebot aus. Entscheidend war dabei nicht nur der Versicherungsbeitrag, sondern auch der Risikozuschlag, der wegen der Vorerkrankung erhoben wird.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

In einem letzten Schritt reichten wir alle Antragsunterlagen beim ausgewählten Versicherer offiziell ein. Die Bearbeitung ging zügig vonstatten, sodass Herr B. den Versicherungsschein der Bank für die Genehmigung seines Kredits ohne größere Verzögerungen vorlegen konnte. Sowohl unsere Beratung als auch unsere Unterstützung im Rahmen der Versicherungsvermittlung ist für Herrn B. vollkommen kostenfrei gewesen, da wir unsere Vergütung in Form einer Courtage direkt vom Versicherer erhalten.

Beitrag veröffentlicht in: Lebensversicherung

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