Risikolebensversicherung abschließen trotz Schlafapnoe – ein Praxisbeispiel

Bei Menschen, die an einer Schlafapnoe leiden, kommt es beim Schlafen immer wieder zu kurzen Aussetzern der Atmung. Wird die Schlafapnoe behandelt, können Betroffene ein völlig normales Leben führen. Das Gesundheitsrisiko ist dann relativ gering und der Abschluss einer Risikolebensversicherung in den meisten Fällen problemlos möglich.

Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Angehörigen, falls der Versicherte stirbt. Das wegbrechende Einkommen kann so besser kompensiert werden, was vor allem dann wichtig ist, wenn größere Zahlungspflichten (zum Beispiel Kreditraten) zu erfüllen sind. Gibt es in einer Familie einen klassischen Hauptverdiener, bietet sich für diesen eine Risikolebensversicherung besonders an. Ob und zu welchen Konditionen die Versicherung abgeschlossen werden kann, hängt maßgeblich vom Gesundheitszustand des zu Versichernden ab.

Höheres Gesundheitsrisiko bei unbehandelter Schlafapnoe

Wesentlich schwieriger gestaltet sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung bei einer unbehandelten Schlafapnoe. Diese führt über kurz oder lang zu mangelnder Schlafqualität, sodass sich Betroffene tagsüber oft müde fühlen oder in monotonen Situationen schläfrig werden. Außerdem kann eine unbehandelte Schlafapnoe langfristig zur Entwicklung von Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen und Herzinfarkten beitragen.

Aus einer unbehandelten Schlafapnoe resultiert folglich ein höheres Gesundheitsrisiko, welches Risikolebensversicherer entsprechend mit einkalkulieren. Erscheint das Risiko zu hoch, kann es vorkommen, dass kein Versicherungsschutz gewährt und der Antrag abgelehnt wird. Der abgelehnte Antragsteller wird zudem in der sogenannten Sonderwagniskartei vermerkt, die für alle Risikolebensversicherer bei der Antragsprüfung einsehbar ist. Ein Eintrag in dieser Kartei verringert daher die Chancen noch weiter, eine Risikolebensversicherung erfolgreich abzuschließen.

Maßnahmen gegen Schlafapnoe

Die Schwere einer Schlafapnoe wird in einem Schlaflabor ermittelt. Dabei werden für ein bis zwei Nächte sowohl der Schlaf überwacht als auch das Schnarchen, die Atempausen, der Blutdruck und die Hirnströme des Betroffenen gemessen.

Bei einer leichten Ausprägung der Schlafapnoe genügt häufig schon eine Umstellung der Ernährung bzw. eine Gewichtsabnahme. Es sollte außerdem auf Tabak und Alkohol verzichtet werden. Auf diese Art werden die Atemwege entlastet und das Atmen erleichtert.

Bei einer schweren Schlafapnoe wird Betroffenen nachts das Tragen einer Atemmaske empfohlen, durch die ein leichter Überdruck die Atemwege offen hält. In speziellen Fällen wird auch eine Operation zur Weitung der Atemwege erwogen.

Praxisbeispiel: Schlafapnoe bei einer 35-jährigen Bäckerin

Frau J. ist seit knapp 20 Jahren als Bäckerin tätig und möchte sich nun ihren Traum von einer eigenen kleinen Naturbäckerei erfüllen. Zwar hat sie für die Gründung ihres Unternehmens bereits gespart, doch ohne Kredit kann sie nicht alle notwendigen Investitionen stemmen. Um einen Kredit von ihrer Hausbank zu erhalten, muss Frau J. eine Risikolebensversicherung abschießen. Diese dient der Bank als Rückzahlungssicherheit, falls Frau J. innerhalb der Kreditlaufzeit unverhofft aus dem Leben scheidet.

Bei ihren Recherchen bringt Frau J. in Erfahrung, dass ihre diagnostizierte Schlafapnoe ein Gesundheitsrisiko darstellt. Ein Verschweigen dieser Vorerkrankung ist allerdings keine Option. Denn sollte sich im Versicherungsfall herausstellen, dass Frau J. eine relevante Vorerkrankung verschwiegen hat, kann die zugedachte finanzielle Unterstützung schlimmstenfalls komplett ausbleiben. Um kein Risiko einzugehen, beschließt Frau J. deshalb, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Erfolgreicher Abschluss einer Risikolebensversicherung dank professioneller Beratung

Wie in vielen anderen Fällen, in denen unsere Mandanten eine Risikolebensversicherung abschließen wollten, jedoch von einer Vorerkrankung betroffen waren, bot sich auch bei Frau J. eine unverbindliche Ausschreibung an. Diese dient der Ermittlung derjenigen Versicherer, die Versicherungsschutz gewähren würden. Damit die Versicherer das Risiko für sich bestmöglich einschätzen können, sind neben dem ausgefüllten Fragebogen mit allgemeinen Gesundheitsfragen auch ärztliche Befunde und – speziell in diesem Fall – auch die Ergebnisse aus dem Schlaflabor erforderlich, selbstverständlich in anonymisierter Form.

Kurze Zeit nach dem Start der Ausschreibung erhielten wir die ersten Angebote von Versicherern. Nachdem auch die restlichen Angebote eingegangen waren, führten wir unseren umfassenden Angebotsvergleich zusammen mit Frau J. durch. Dabei prüften wir Punkt für Punkt die gebotenen Leistungen und setzen sie ins Verhältnis mit den veranschlagten Konditionen. Auf diese Weise konnten wir für Frau J. das in Preis und Leistung bestmögliche Angebot finden.

Im letzten Schritt reichten wir den Versicherungsantrag offiziell ein. Eine Antragsablehnung musste Frau J. zu diesem Zeitpunkt nicht mehr befürchten. Einige Tage später lag der ausgestellte Vertrag schließlich zur Unterzeichnung bereit.

Beitrag veröffentlicht in: Lebensversicherung

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