Risikolebensversicherung abschließen trotz pulmonaler Hypertonie – ein Praxisbeispiel

Üblicherweise wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, um die Angehörigen im Falle des plötzlichen Todes des Versicherten finanziell zu entlasten. Mit der Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme wird das wegbrechende Einkommen mittelfristig kompensiert. Die Hinterbliebenen können so nicht nur die normal anfallenden Kosten besser decken, sondern vor allem auch Zahlungspflichten wie Kredittilgungen weiterhin unproblematisch nachkommen.

Risikolebensversicherung über Kreuz

In einigen Fällen bietet sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz an. Dabei sichert sich einer der Lebens Lebens- oder Ehepartner gegen den Tod des anderen ab. Aus steuerlichen Gründen bietet sich das vor allem für unverheiratete Paare an, um die Erbschaftssteuer zu sparen. Denn während für Ehepartner ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro gilt, beträgt dieser bei nicht verheirateten Paaren nur 20.000 Euro.

Wie funktioniert die Über-Kreuz-Versicherung?

Bei einem Vertrag, bei dem ein Partner im Falles seines Todes des anderen Partner finanziell absichern möchte, wird der abzusichernde Partner zum Versicherungsnehmer (Inhaber des Vertrages) und der Partner, der gegen Tod abgesichert werden soll, zur versicherten Person. So gilt die Versicherungssumme nicht als Erbe, sondern als Vertragsleistung und ist somit steuerfrei. Einen Versicherungsabschluss über Kreuz empfehlen wir vor allem dann, wenn voraussehbar ist, dass die Freibeträge für eine steuerfreie Versicherungszahlung nicht ausreichen. Es ist übrigens nicht zwingend notwendig, dass sich beide Partner über Kreuz absichern.

Auch im folgenden Praxisbeispiel war die Partnerin die Versicherungsnehmerin. Durch die Vorerkrankung ihres Mannes gestaltete sich der Weg zum erfolgreichen Abschluss jedoch etwas schwieriger. Mit unserer Unterstützung konnte sie aber dennoch den gewünschten Versicherungsschutz erhalten.

Pulmonale Hypertonie als Gesundheitsrisiko bei einem 36-jährigen IT-Projektleiter

Herr v. B. ist mit einem Ventrikelseptumdefekt (VSD) zur Welt gekommen, einem Defekt in der Scheidewand (Ventrikelseptum) zwischen den beiden Herzkammern. Dieser Defekt ist mit 20 bis 25 % der häufigste angeborene Herzfehler und geht manchmal mit anderen Fehlbildungen des Herzens einher.

Gefahren eines Ventrikelseptumdefektes

Weil im Körperkreislauf und damit in der linken Herzkammer ein höherer Druck herrscht als im Lungenkreislauf und somit in der rechten Herzkammer, fließt ohne eine frühzeitige OP bei einem größeren Defekt sauerstoffreiches Blut durch die defekte Kammerscheidewand in die rechte Herzkammer und gelangt so in die Lungengefäße. Die rechte Herzkammer pumpt das zusätzliche Blut zurück in die Lunge, wodurch Herz und Lungenschlagadern belastet werden. Dieser Kammerscheidewand-Defekt kann zu einer pulmonalen Hypertonie führen. Der Blutdruck im Lungenkreislauf ist dann chronisch erhöht.

Der Ventrikelseptumdefekt von Herrn v. B. wurde bei ihm schon im Alter schon 2 Jahren operiert und behoben. Danach war er gleichbleibend leistungsfähig, bis vor einigen Jahren eine pulmonale Hypertonie bei ihm festgestellt wurde. Zur Diagnose diente ein Rechtsherzkatheter, mit dem der Blutdruck im Herzen genau bestimmt werden konnte. Durch die Einnahme von Medikamenten erfolgte eine deutliche Senkung des pulmonal-arteriellen Hochdrucks in den Normbereich. Seitdem ist Herr v. B. wieder normal körperlich belastbar. Eine Einschränkung im Alltag oder im Beruf merkt er nicht. Zur Stärkung seines gesundheitlichen Zustands geht er regelmäßig schwimmen, raucht nicht und achtet auf eine gesunde Ernährung.

Inzwischen ist Herr v. B. verheiratet und hat zwei Kinder. Als seine Frau und er beschließen, einen Kredit für den Bau eines Einfamilienhauses aufzunehmen, fordert die Bank einen Nachweis über eine abgeschlossene Risikolebensversicherung als Rückzahlungssicherheit. Die Eheleute wollen die Versicherung aus steuerlichen Gründen gern über Kreuz abschließen.  Da die pulmonale Hypertonie Herrn v. B.s trotz guter medikamentöser Einstellung seine Lebenserwartung verringert, stellt diese Vorerkrankung für Risikolebensversicherer ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Um keine Antragsablehnung zu riskieren, wendet das Paar sich an uns als unabhängige Versicherungsmakler und Spezialisten in der Vermittlung von Risikolebensversicherungen bei Vorerkrankungen.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Erfolgreicher Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz trotz pulmonaler Hypertonie

Durch die Vorerkrankung Herrn v. B.s war eine Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern notwendig. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Anfrage, ob die angeschriebenen Versicherer bereit wären, Versicherungsschutz zu bieten. Da die Risikovoranfrage keine offizielle Antragstellung ist, kann auch keine Antragsablehnung erfolgen. Auch wird ein Eintrag in das Sonderwagnisregister der Versicherer vermieden, der meist mit einer Antragsablehnung einhergeht und jede weitere Antragstellung bei einem anderen Risikolebensversicherer zusätzlich erschwert.

Damit die Lebensversicherer das Risiko kalkulieren konnten, übermittelten wir Ihnen mit der Voranfrage auch alle gesundheitsrelevanten Daten und Dokumente von Herrn v. B. – selbstverständlich anonymisiert, sodass kein Rückschluss auf seine reale Person möglich war. Dazu gehörten in diesem Fall Angaben zur Krankheit und Belege in Form von regelmäßigen ärztlichen Verlaufskontrollen, EKGs und Blutdruckuntersuchungen. Positiv für die Voranfrage war, dass sich Herr v. B. in einem stabil guten Gesundheitszustand befindet, keine gefährlichen Hobbys hat, Sport treibt und Nichtraucher ist.

Gewünscht wurde von Herrn v. B. und seiner Frau eine Risikolebensversicherung mit einer Summe von 200.000 Euro, die linear fallen sollte. Die Versicherungsdauer sollte 15 Jahre betragen. Alle von uns angefragten Versicherer waren nicht bereit, Herrn v. B. zu versichern. Die einzige Ausnahme war ein Münchner Versicherungsunternehmen, welches allerdings einen Beitragszuschlag in Höhe von 100 % verlangte. Unser Mandant entschied sich dafür, dieses Angebot anzunehmen, und bezahlt nunmehr einen Beitrag von 18,45 Euro monatlich für die erfolgreich abgeschlossene Risikolebensversicherung über eine von der Versicherungsdauer abweichende Beitragszahlungsdauer von 13 Jahren (der Versicherer hat bei fallenden Risikolebensversicherung es so kalkuliert, das in den letzten beiden Jahren kein Beitrag mehr zu leisten ist).