Risikolebensversicherung abschließen trotz psychischer Erkrankung – ein Praxisbeispiel

Eine Risikolebensversicherung wird in vielen Fällen zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen abgeschlossen. Da staatliche Hilfsleistungen wie etwa Witwenrenten häufig nicht ausreichen, um laufende Kosten zu begleichen, lohnt es sich, mit einer Risikolebensversicherung frühzeitig vorzusorgen. Ein anderer Grund für den Abschluss kann ein gewünschter Bankkredit sein, etwa zur Finanzierung eines Bauprojektes. Der Kreditgeber, häufig eine Bank, setzt dabei den Abschluss der Risikolebensversicherung als Sicherheit voraus, sodass der geliehene Betrag im Todesfall des Kreditnehmers zurückgezahlt werden kann.

Psychische Erkrankung als Hürde beim Versicherungsabschluss

Leidet die zu versichernde Person an einer Vorerkrankung, so ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in vielen Fällen erschwert. Ob es sich dabei um eine körperliche oder psychische Erkrankung handelt, ist zunächst egal. Die Erkrankung zieht dann Folgen nach sich, wenn sie die Lebenserwartung und das Gesundheitsrisiko der zu versichernden Person maßgeblich negativ beeinflusst. Risikolebensversicherer erheben dann in der Regel einen Beitragszuschlag oder lehnen bei zu hohem Risiko den Versicherungsantrag ab.

Eine Ablehnung des Antrages sollte jedoch unbedingt vermieden werden, da sie einen Eintrag in die Sonderwagniskartei der Versicherer zur Folge hat. Weitere angefragte Versicherer können bei der Antragsprüfung den Eintrag einsehen und sind dann nicht selten geneigt, den Antrag ebenfalls abzulehnen. Daher ist es ratsam, sich für den erfolgreichen Versicherungsabschluss professionell unterstützen zu lassen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann mittels einer anonymisierten Risikovoranfrage helfen, die Ablehnung des Antrages zu vermeiden. Wie genau dabei vorzugehen ist, zeigt das folgende Praxisbeispiel.

Praxisbeispiel: Risikolebensversicherung abschließen zur Finanzierung eines Bauprojektes trotz psychischer Erkrankung

Herr B. ist knapp 40 Jahre alt und festangestellt als Verwaltungsangestellter. Er fühlt sich schon seit einiger Zeit nicht mehr erfüllt von seinem Beruf und geht auch in seiner Freizeit keinen regelmäßigen Aktivitäten nach, da ihm häufig die Energie dazu fehlt. Zudem kommt es in letzter Zeit zunehmend zu Streitigkeiten mit seiner Partnerin, von der er sich mehr und mehr distanziert fühlt. Sein soziales Umfeld umfasst außerdem seine Schwester, der er sehr nahesteht. Beide planen ein gemeinsames Bauprojekt als Kapitalanlage.

Für die Absicherung der dafür nötigen Finanzierung informieren sie sich bei ihrer Hausbank. Diese ist bereit, einen Kredit zu gewähren, sobald Herr B. eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat.

Risikolebensversicherung zur Absicherung von Baukrediten

Banken fordern zur Absicherung ihrer Kredite oft den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Kredit auch dann zurückgezahlt werden kann, wenn der Kreditnehmer plötzlich verstirbt.

Herr B. Weiß jedoch, dass sein Gesundheitszustand ein Problem für den erfolgreichen Versicherungsabschluss darstellen könnte. Seit 2004 leidet er an wiederkehrenden Selbstzweifeln, die er sich nicht durch seine äußeren Umstände erklären kann. Er beschreibt seine Beschwerden selbst als Einschränkung, da er sich dadurch selbst im Wege stehe. Nach Rücksprache mit seinem Hausarzt besucht er aufgrund dieser psychischen Erkrankung seit 2010 in jährlichen Abständen einen Facharzt für Neurologie einer neurologisch-psychiatrischen Gemeinschaftspraxis. Zunächst wurde er erfolgreich mit Escitalopram, einem Antidepressivum, behandelt, um die Beschwerden zu lindern. Seit Ende 2019 verschlechtert sich Herr B.s Zustand allerdings zunehmend, sodass sein Arzt ihm neben der Wiederaufnahme seiner medikamentösen Behandlung eine Gesprächstherapie bei einem Psychologen empfiehlt. In dieser sollen diverse Probleme aus seiner Kindheit und Jugend im Zusammenhang mit seinem Elternhaus thematisiert werden, die den Selbstzweifeln voraussichtlich zugrunde liegen.

Herr B.s aktuellen Beschwerden umfassen impulsives Verhalten in Konflikten mit seiner Partnerin sowie Appetitlosigkeit, welche sein Essverhalten mittlerweile so sehr beeinflusst hat, dass er niedrige Blutzuckerwerte aufweist. Außerdem zeigt er Ängste in sozialen Situationen, eine fortwährende gedrückte Stimmung, verminderten Antrieb und geringe Freude an zuvor ausgelebten Interessen sowie Schlafprobleme. Seine im Arztbericht aufgelisteten psychischen Erkrankungen sind:

  • Depressive Episode/sonstige (ICD10-F32.8), soziale Phobie (ICD-10-F40.1)
  • Angst und depressive Störung/gemischt und mittelgradige depressive Episode (ICD-10-F32.1)

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Dank Risikovoranfrage: Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankung erfolgreich abgeschlossen

Herr B. ist sich bewusst, dass seine psychischen Erkrankungen ein Problem für den Abschluss einer Risikolebensversicherung darstellen. Um die Versicherung dennoch erfolgreich abschließen zu können, wendet er sich an uns.

Als Spezialisten für Versicherungsabschlüsse bei Vorerkrankungen stellten wir auch im Fall von Herrn B. eine anonymisierte Risikovoranfrage. Hierfür legten wir verschiedenen Versicherern die realen, aber anonymisierten Daten zu Person und Gesundheitszustand unseres Mandanten mitsamt ärztlichen Befunden und Verlaufskontrollen vor. Die Versicherer hatten dann die Möglichkeit, das Risiko genau zu kalkulieren. Waren sie bereit, Versicherungsschutz zu bieten, ließen sie uns ein unverbindliches Angebot zukommen. Auf diese Weise gingen einige Angebote bei uns ein, ohne das Risiko einer Antragsablehnung einzugehen. Da die meisten Versicherer keinen Versicherungsschutz bieten wollten, hatte sich die Risikovoranfrage bestens bewährt.

Als Nächstes übergaben wir Herrn B. alle Angebote zum Prüfen und Vergleichen. Bei Fragen standen wir ihm natürlich jederzeit zur Verfügung. Nach Überprüfung der Angebote entschied sich Herr B. für den Abschluss einer Risikolebensversicherung bei einem irischen Versicherer mit Niederlassung in Köln. Für einen monatlichen Betrag von 76,03 Euro war dieser bereit, Herrn B. bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahres zugunsten seiner Schwester zu versichern. Die Versicherungssumme wurde auf 250.000 Euro festgesetzt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Risikolebensversicherung war schließlich auch die Voraussetzung für die Darlehensvergabe geschaffen.