Risikolebensversicherung abschließen trotz Parese – ein Praxisbeispiel

Der Verlust eines geliebten Menschen kann eine Familie auch in Geldnot stürzen, insbesondere dann, wenn der Verstorbene der Hauptverdiener war. Mit einer Risikolebensversicherung ist es aber möglich, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Kommt es im schlimmsten Fall wirklich zum Tod des Versicherten, können mit den Versicherungsleistungen mittelfristig nicht nur die Lebenshaltungskosten, sondern auch regelmäßige Zahlungen wie Kreditraten oder Ausbildungskosten der Kinder abgedeckt werden.

Parese erschwert den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung kommt prinzipiell für jeden infrage. Sie ist aber für Menschen mit einer Vorerkrankung, etwa einer Parese, wegen des erhöhten Gesundheitsrisikos besonders wichtig.

Was ist eine Parese?

Bei einer Parese handelt es sich um eine unterschiedlich stark ausgeprägte Lähmung eines Muskels, einer Muskelgruppe, der Arme oder Beine. Durch Störungen des Nervensystems, der Übertragung an die Muskeln oder der Muskulatur selbst können Menschen mit Parese die betroffenen Körperteile nur eingeschränkt bewegen, wodurch die Muskulatur häufig abbaut. Die Bewegungsfreiheit ist infolgedessen deutlich eingeschränkt und in ausgeprägten Fällen sind Pflegeleistungen erforderlich.

Paresen werden eingeteilt nach:

  • Verursachender Lokalisation
    • Zentrale Parese: Betroffen ist die Verbindung vom Gehirn zum Rückenmark, wodurch es zu spastischen Lähmungen, gesteigerten Muskelreflexen und unwillkürlichen Bewegungen kommt.
    • Periphere Parese: Betroffen ist hier die Verbindung vom Rückenmark zum Muskel, etwa durch die Durchtrennung eines zuleitenden Nervs. Das Resultat ist eine schlaffe Lähmung, bei der die Muskeleigenreflexe aufgehoben werden und der Muskel abbaut. Beispiele hierfür sind unter anderem die Plexusparese oder die Faszialparese.
  • Nach Befall der Extremitäten
    • Monoparese: Ein Körperteil/eine Extremität ist betroffen.
    • Diparese: Zwei Körperteile/Extremitäten sind betroffen.
    • Paraparese: Ein Extremitätenpaar ist beidseitig betroffen.
    • Hemiparese: Eine ganze Körperhälfte ist betroffen.
    • Tetraparese: Alle vier Extremitäten (Arme und Beine) sind betroffen.

Zusätzlich gibt es auch sogenannte Pseudoparesen, also Lähmungen, die nicht auf einen Nervendefekt zurückzuführen sind, sondern beispielsweise bei einer schmerzbedingten Einschränkung der Bewegungsfähigkeit der Extremitäten auftreten.

Mit einer Parese erschwert sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung, da hierfür der gesundheitliche Zustand des zu Versichernden eine große Rolle spielt. Pauschal lässt sich sagen, dass mit steigendem Gesundheitsrisiko die Chancen auf einen erfolgreichen Versicherungsabschluss sinken. Dennoch konnten wir in unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler vielen unserer Mandanten trotz einer Vorerkrankung eine passende Risikolebensversicherung vermitteln.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Fallbeispiel: Parese bei einem 30-jährigen Unternehmensberater

Anhand eines Fallbeispiels möchten wir Ihnen verdeutlichen, wie wir Menschen mit einer Parese zum erfolgreichen Abschluss einer Risikolebensversicherung verhelfen können.

Nach seinem Studium hat der 30-jährige Unternehmensberater F. zunächst einige Jahre als Angestellter bei einer namhaften Firma gearbeitet. Nun aber möchte er sich selbstständig machen und in dem Zuge ein Büro mieten und einrichten. Für die anfallenden Kosten plant er, einen Kredit aufzunehmen. Allerdings ist eine solche langfristige finanzielle Belastung für Herrn F. nicht unproblematisch. Denn seit seiner Geburt leidet er an einer Parese. Durch die unzureichende Sauerstoffversorgung während der Geburt wurde Herrn F.s zentrales Nervensystem geschädigt und die Verbindung vom Gehirn zum Rückenmark gestört. Seitdem ist das Gefühl in seinem linken Arm eingeschränkt und es kommt teilweise zu unwillkürlichen Bewegungen.

Diese spastische Lähmung stellt zwar kein unmittelbares Risiko für Herrn F.s Leben dar. Die eingeschränkte Bewegungsfähigkeit und verminderte Schmerzempfindlichkeit erhöhen aber die Wahrscheinlichkeit für Stürze und Verletzungen. Daher werden Paresen von Versicherern als Gesundheitsrisiko eingestuft.

Das erhöhte Gesundheitsrisiko und die langfristige Zurückzahlung des Bankkredits bewegen Herrn F. dazu, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Er möchte seine Frau und Tochter unbedingt abgesichert wissen, sodass beide im Falle seines plötzlichen Todes nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Um Probleme im Rahmen des Antragsverfahrens zu vermeiden, beschließt Herr F., eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und wendet sich an uns als Spezialisten für Härtefälle.

Erfolgreicher Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz spastischer Parese

Um Herrn F. zu einem erfolgreichen Versicherungsabschluss zu verhelfen, sind wir wie folgt vorgegangen:

  1. In einem persönlichen Gespräch haben wir als Erstes Herrn F.s Situation analysiert. Hierzu gehörte auch die Feststellung seines aktuellen Krankheitsstatus.
  2. Die im Gespräch erhobenen Daten haben wir anonymisiert, um im nächsten Schritt eine Ausschreibung durchführen zu können. Hierbei haben wir alle potenziellen Versicherer unverbindlich angeschrieben und gefragt, ob sie bereit wären, unserem Mandanten Versicherungsschutz zu bieten.
  3. Alle Versicherer, die bereit waren, Herrn F. zu versichern, schickten uns ein ebenfalls unverbindliches Angebot zu. Daraufhin haben wir die Angebote Punkt für Punkt verglichen, um dasjenige Angebot zu ermitteln, welches Herrn F. den größten Leistungsumfang zum bestmöglichen Preis bietet.
  4. Nach Ermittlung des passenden Angebots für Herrn F. haben wir den Antrag offiziell beim Versicherer eingereicht und zum Abschluss gebracht.

Der Vorteil bei diesem Vorgehen ist, dass keine Antragsablehnung erfolgen kann. Diese hätte nämlich zur Folge gehabt, dass Herr F. in die Sonderwagniskartei der Versicherer eingetragen worden wäre. Ein Eintrag in dieser Kartei macht es jedoch noch schwerer, eine Risikolebensversicherung erfolgreich abzuschließen.

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