Risikolebensversicherung abschließen trotz Magenkrebs – ein Praxisbeispiel

Wenn ein Angehöriger stirbt, hat man alles andere im Kopf als Finanzen. Dennoch kommt man nicht umhin, sich früher oder später auch über die finanziellen Folgen Gedanken zu machen, insbesondere dann, wenn der Hauptverdiener aus dem Leben geschieden ist.

Eine Risikolebensversicherung kann zwar den Verstorbenen in keiner Weise ersetzen. Sie leistet aber einen wichtigen Beitrag zu geregelten finanziellen Verhältnissen, da die gesetzliche Unterstützung in Form einer Hinterbliebenenrente oft zu kurz greift. Dabei geht es nicht nur darum, die alltäglichen Lebenshaltungskosten aufbringen, sondern auch anderen Zahlungspflichten wie Kreditraten oder Ausbildungskosten der Kinder nachkommen weiterhin nachkommen zu können.

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?

Die finanzielle Situation der hinterbliebenen Familienangehörigen kann mit einer Risikolebensversicherung mittelfristig gesichert werden. Das funktioniert folgendermaßen:

• Der Versicherungsnehmer zahlt einen vereinbarten Betrag in die Risikolebensversicherung ein.
• Sollte der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherungsdauer sterben, leistet der Versicherer die vorher vertraglich vereinbarte Summe.
• Diese Summe kommt den Hinterbliebenen in der Regel in Form einer monatlichen Kapitalzahlung zugute, welche dabei hilft, sämtliche Ausgaben verhältnismäßig unbesorgt decken zu können.

Für wen lohnt sich eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung lohnt sich vor allem für:

• Familien mit Kindern
• Alleinerziehende
• Kreditnehmer
• Hauptverdiener

Sie kann aber auch in bestimmten Situationen erforderlich sein, so zum Beispiel:

• beim Kauf einer Immobilie
• beim Abschluss eines Immobilienkredits, da Banken sich häufig gegen einen Rückzahlungsausfall absichern möchten
• zur Absicherung finanzieller Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern

Risikolebensversicherung abschließen unter schwierigen gesundheitlichen Bedingungen

Für den erfolgreichen Abschluss einer Risikolebensversicherung ist der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers ein wesentlicher Faktor. Menschen mit Vorerkrankungen haben es daher meist schwerer, Versicherungsschutz zu erhalten. Mit der richtigen Beratung und Vorgehensweise bei der Antragstellung bieten sich aber durchaus Chancen. Anhand eines Fallbeispiel aus unserer täglichen Praxis erläutern wir im Folgenden, wie für einen frühzeitig an Magenkrebs erkrankten Mandanten dennoch eine in Preis und Leistung passende Risikolebensversicherung abschließen konnten.

Magenkrebs als Gesundheitsrisiko bei einem 35-jährigen Bürokaufmann

Herr T. ist 35 und Vater eines 5-jährigen Sohnes. Vor zwei Jahren wurde bei ihm ein Magentumor festgestellt, der bald darauf operiert und vorbeugend auch mit einer Chemotherapie behandelt wurde. Seitdem geht der gelernte Bürokaufmann regelmäßig zu seinen Kontrolluntersuchungen und versucht, in sein altes Leben zurückzufinden. Gemeinsam mit seiner Frau und dem Kind lebt er in einer separaten Einheit im Haus seiner Eltern. Da an dem Haus dringende Reparaturmaßnahmen nötig sind und Herrn T.s Eltern nur eine kleine Rente erhalten, möchte er einen Bankkredit aufnehmen, um unter anderem das Dach zu erneuern und die Wohnung seiner Eltern barrierefrei umzugestalten.

Da bei Herrn T. vor zwei Jahren die Diagnose Magenkrebs gestellt worden ist, sieht die Bank ein höheres Risiko eines Zahlungsausfalls und will sich absichern. Deshalb bittet sie Herrn T., eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Herr T. informiert sich daraufhin über die Möglichkeiten und findet heraus, dass der Versicherungsabschluss durch seine Vorerkrankung gefährdet ist. Er überlegt, ob er diese nicht sogar unerwähnt lassen sollte, verwirft den Gedanken aber wieder und entschließt sich, eine professionelle und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Achtung: Vorerkrankungen niemals verschweigen!

Es ist wichtig, die Gesundheitsfragen, welche Ihnen die Versicherung im Rahmen der Antragstellung stellt, lückenlos und wahrheitsgemäß zu beantworten. Schwere Vorerkrankungen dürfen auf keinen Fall verschwiegen werden. Andernfalls kann der Versicherer im Ernstfall seine Leistung teilweise oder sogar ganz verweigern. Ihre Hinterbliebenen wären dann nicht ausreichend abgesichert.

Warum Magenkrebs den Abschluss einer Risikolebensversicherung erschwert

Durch Herrn T.s zurückliegende Erkrankung an Magenkrebs ist sein gesundheitliches Risiko bedeutend höher als im Normalfall. Ihm droht daher eine Antragsablehnung, die aber jede weitere Antragstellung bei einem anderen Versicherer nur noch mehr erschweren würde. Wurde nämlich ein Antrag abgelehnt, wird der abgelehnte Antragsteller in einer Sonderwagniskartei eingetragen, die von allen Risikolebensversicherern im Rahmen der Antragsprüfung eingesehen werden kann. Sofern die zu versichernde Person in der Kartei gefunden wird, sinken die Chancen auf einen erfolgreichen Versicherungsabschluss noch mehr.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Risikolebensversicherung dennoch erfolgreich abgeschlossen

Nachdem uns Herr T. Seine Situation geschildert hat, haben wir gemäß unserer Vorgehensweise in Härtefällen – um eine Antragsablehnung und folglich eine Eintragung in die Sonderwagniskartei zu vermeiden – eine anonymisierte Ausschreibung durchgeführt. Dadurch konnten wir alle Risikolebensversicherer ermitteln, die prinzipiell bereit waren, Herrn T. einen Versicherungsschutz anzubieten. Um den Versicherern ein möglichst genaues Bild des Antragsstellers zu vermitteln und die Chance auf ein gutes Angebot zu erhöhen, haben wir Herrn T. geraten, seine aktuellen ärztlichen Untersuchungsergebnisse beizufügen sowie eine Selbstauskunft zu seiner Erkrankung in Form eines Fragebogens abzugeben. Auf diese Weise war es den Versicherern besser möglich, Herrn T.s Gesundheitsrisiko einzuschätzen.

Leider erhielten wir auf Basis dieser Einschätzung kein Angebot eines Versicherers. Wir konnten Herrn T. aber eine Lösung ohne Gesundheitsfragen anbieten. Nachteil dieser Variante: Herr T. musste eine besondere Karenzzeit von 24 Monaten in Kauf nehmen. Das heißt hier bei dieser besonderen Konstellation, wenn der Versicherungsfall in den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn – also der Tode von Herr T.s – eintritt der Versicherer nicht leisten muss für Erkrankungen die in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn vorhanden waren. Trotzdem ist diese Lösung immer noch deutlich besser als keine Absicherung zu haben. Zudem ist es Herrn T. mit dem erfolgreichen Abschluss der Risikolebensversicherung nun möglich, den gewünschten Bankkredit für die Umbauarbeiten im Elternhaus aufzunehmen.

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