Risikolebensversicherung abschließen trotz Hypertonie und Nikotinkonsum – ein Praxisbeispiel
Unter einer Risikolebensversicherung versteht man eine finanzielle Vorsorge für seine Hinterbliebenen. Zumeist wird die Versicherung vom Hauptverdiener einer Familie abgeschlossen. Kommt es im Versicherungszeitraum zum Todesfall des Versicherten, so wird den Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt, mit der laufende Kosten und andere Zahlungspflichten (zum Beispiel Kreditraten) beglichen werden können. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist gerade für Familien sehr empfehlenswert, da staatliche Hilfsleistungen wie die Witwenrente häufig zu kurz greifen, um das wegbrechende Einkommen ausreichend kompensieren zu können.
Vorerkrankungen wie Hypertonie: Was gibt es beim Versicherungsabschluss zu beachten?
Der erfolgreiche Abschluss einer Risikolebensversicherung kann durch Vorerkrankungen beeinträchtigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine körperliche oder psychische Vorerkrankung handelt. Nachdem der Versicherungsinteressierte seinen Antrag eingereicht hat, überprüft der Versicherer genau, inwiefern eine negative Auswirkung der Vorerkrankung auf dessen Gesundheit und Lebenserwartung zu erwarten ist. Außerdem können weitere Faktoren, welche die Gesundheit beeinträchtigen (zum Beispiel Nikotin- und Alkoholkonsum), dazu führen, dass der Versicherer entweder nur zu erhöhten Versicherungsbeiträgen oder gar nicht bereit ist, Versicherungsschutz zu übernehmen.
Im Falle einer Antragsablehnung kommt es zu einem Eintrag in die Sonderwagniskartei, welche von allen Risikolebensversicherern eingesehen werden kann. Eine Antragsablehnung sollte daher unbedingt vermieden werden. Eine weitere Folge einer Vorerkrankung wie Hypertonie können Risikozuschläge sein. Um die gewünschte Risikolebensversicherung zu möglichst fairen Konditionen abzuschließen, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Dazu kann von einem unabhängigen Versicherungsmakler eine sogenannte anonymisierte Risikovoranfrage gestellt werden. Diese dient dazu, bei verschiedenen Versicherern zu erfragen, ob die Bereitschaft besteht, Versicherungsschutz zu bieten, und, falls ja, zu welchen Konditionen. Wie dies in der Praxis abläuft, verdeutlicht das folgende Praxisbeispiel eines Mandanten von uns, für den wir trotz Hypertonie und Nikotinkonsum erfolgreich eine Risikolebensversicherung abschließen konnten.
Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen
Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!
In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.
Praxisbeispiel: 55-Jähriger mit Hypertonie und Nikotinkonsum wünscht die Absicherung seiner Familie mittels einer Risikolebensversicherung
Herr H. lebt gemeinsam mit seiner Ehefrau, seinem Sohn und seiner Tochter in einem Haus am Stadtrand. Seinen Beruf als Fachhochschullehrer genießt er sehr, da er viel Freude am fachlich-wissenschaftlichen Austausch mit seinen Studierenden hat. In seiner Freizeit genießt er es außerdem, regelmäßig der Kampfkunst Ving-Tsun nachzugehen und damit einen Ausgleich zum Lehrauftrag zu schaffen. Generell ist Herr H. ein aktiver und zumeist gesundheitsbewusster Mensch. Aus diesem Grund hat er sich vor etwa 4 Jahren fest vorgenommen, mit dem Rauchen aufzuhören. Dies gelingt ihm so gut, dass er vor 2 Wochen auch mit dem Rauchen seiner E-Zigarette gestoppt ist. Zudem nahm er sich zeitgleich vor, durch regelmäßigen Sport und eine Diät sein Gewicht zu reduzieren.
Dass Herr H. sich vor 4 Jahren das Ziel setzte, gesünder zu leben, ist allerdings kein Zufall. Damals wurde er wegen einer hypertonischen Entgleisung ambulant behandelt. Dabei handelt es sich um einen plötzlichen und massiven Blutdruckanstieg, der unbehandelt lebensbedrohlich sein kann. Die Diagnose damals: Hypertonie bzw. Bluthochdruck. Seitdem wird Herr H. medikamentös behandelt und ist aufgrund der guten Einstellung aktuell beschwerdefrei. Bei einer Herzkatheteruntersuchung 2015 wurde außerdem eine Ektasie der Aorta festgestellt. Die Blutgefäßerweiterung bedeutet für Herrn H. eine Erhöhung der arteriellen Wandspannung und damit ein erhöhtes Risiko für einen Einriss.
Um seinen Vorerkrankungen entgegenzuwirken, empfahl sein Arzt ihm damals, mit dem Rauchen aufzuhören und regelmäßig Sport zu treiben. Bei beiden Erkrankungen – Hypertonie und Ektasie – kann Ausdauertraining zu Besserung führen. Sein Entschluss, mit dem Training direkt zu starten, war umso wichtiger, da Herr H. gerne eine Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung seiner Familie abschließen wollte. Um Hilfe bei der Antragsstellung zu erhalten, wendete er sich an uns als unabhängige Versicherungsmakler.
Risikolebensversicherung dank Risikovoranfrage erfolgreich abgeschlossen
Für die anonymisierte Risikovoranfrage haben wir gemeinsam mit Herrn H. zunächst alle erforderlichen persönlichen und gesundheitsrelevanten Daten erhoben. Dafür baten wir Herrn H. sowohl einen allgemeinen Fragebogen als auch spezifische Fragebögen zu seinen Vorerkrankungen (Fragebögen zu Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen) auszufüllen. Auch Angaben zum Lebensstil, die zum Beispiel auf den Nikotin- und Alkoholkonsum abzielen, und zu risikoreichen Hobbys wie Motorradfahren, Klettern oder Reiten mussten von Herrn H. gemacht werden.
Im folgenden Schritt wurden sämtliche Daten anonymisiert und in Form einer Risikovoranfrage verschiedenen Versicherern vorgelegt. Jeder Versicherer konnte daraufhin entscheiden, ob und, wenn ja, zu welchen Konditionen er unserem Mandanten Versicherungsschutz bieten würde. Da die Daten ausschließlich anonymisiert weitergegeben wurden, konnten keine Rückschlüsse auf Herrn H. gezogen werden, wodurch eine Antragsablehnung mitsamt einem Eintrag in die Sonderwagniskartei zu keinem Zeitpunkt zu befürchten war.
Für die Risikolebensversicherer ist es von Bedeutung, ob die zu versichernde Person Raucher oder Nichtraucher ist. Dabei gilt als Nichtraucher, wer mindestens ein Jahr lang kein Nikotin zu sich genommen hat. Dies macht sich beim Versicherungsbeitrag stark bemerkbar, da der Rauchertarif doppelt so teuer oder gar noch teurer ist als der Nichtrauchertarif. Herr H. plante zunächst, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, bei welcher er ein Jahr im Rauchertarif versichert gewesen wäre und im Anschluss erneut einen Antrag für 10 Jahre zum Nichtrauchertarif hätte stellen können.
Unter den Rückmeldungen der angefragten Risikolebensversicherer fand sich jedoch auch ein Angebot, das noch vorteilhafter für Herrn H. war: Ein niederländischer Versicherer mit Niederlassung in Düsseldorf bot ihm Versicherungsschutz über eine Laufzeit von 11 Jahren an, bei dem vertraglich vereinbart werden konnte, nach einem Jahr ohne Nikotinkonsum automatisch in den Nichtrauchertarif zu wechseln – ohne erneute Antragstellung und folglich auch ohne wiederholte Gesundheitsprüfung.
Für diese Risikolebensversicherung zahlt Herr H. monatlich zunächst 282,14 Euro. Darin enthalten sind ein Risikozuschlag aufgrund seiner Hypertonie und Ektasie sowie ein weiterer Aufpreis wegen seines Nikotinkonsums. Mit dem Wechsel in den Nichtrauchertarif verringert sich der monatliche Versicherungsbeitrag allerdings um mehr als die Hälfte auf 102,30 Euro im Monat. Durch die deutliche Kostenersparnis zusätzlich motiviert, ist Herr H. umso entschlossener, seinen Nikotinkonsum endgültig einzustellen.