Risikolebensversicherung abschließen trotz Drogenabhängigkeit – ein Praxisbeispiel

Der Zweck einer Risikolebensversicherung besteht darin, seine Angehörigen vor finanzieller Not abzusichern, falls der Versicherte stirbt und nichts mehr zum Familieneinkommen beitragen kann. Staatliche Hilfen, etwa die Witwenrente, reichen in diesen Fällen häufig nicht aus, um die alltäglichen Kosten zu decken, ganz zu schweigen von besonderen finanziellen Belastungen wie monatliche Kreditraten. Daher lohnt sich eine Risikolebensversicherung besonders für Leute mit Kindern, bei der Aufnahme eines großen Kredites oder einer Existenzgründung.

Vorerkrankungen machen den Abschluss einer Risikolebensversicherung schwerer

Es gibt jedoch Fälle, in denen der Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht ohne Probleme möglich ist und Anträge sogar abgelehnt werden. In diesen Fällen sind oft Vorerkrankungen im Spiel, die das Gesundheitsrisiko des zu Versichernden erhöhen und folglich den Abschluss einer Risikolebensversicherung erschweren. Hierzu zählt auch eine diagnostizierte Drogenabhängigkeit, da die schädigende Wirkung von Drogen ein Gesundheitsrisiko darstellt. Das Gesundheitsrisiko umfasst nicht nur die unmittelbaren Folgeschäden für die Gesundheit, die mit dem regelmäßigen Konsum von Drogen einhergehen, sondern auch die gefährliche Wirkung der gehäuften Einnahme bestimmter Substanzen auf die Psyche.

Wann liegt eine Drogenabhängigkeit vor?

Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besteht eine Drogenabhängigkeit, wenn mindestens drei der folgenden Kriterien gleichzeitig während des letzten Jahres zugetroffen haben:

  • starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren
  • verminderte Kontrollfähigkeit bezogen auf Dauer oder Menge des Konsums
  • körperliche Entzugserscheinungen bei Stopp oder Reduktion des Konsums bzw. abhängigkeitsbedingtes Ausweichen auf andere Substanzen
  • höhere Toleranz gegenüber der Substanz (eine größere Menge ist nötig, um die gleiche Wirkung zu erzielen)
  • Vernachlässigung anderer Interessen und Hobbys und erhöhter Zeitaufwand für Konsum oder Erholung nach Drogenkonsum
  • anhaltender Konsum trotz nachgewiesener schädlicher Folgen

Trotz einer Drogenabhängigkeit ist es aber prinzipiell möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, solange die Abhängigkeit therapiert wurde. Wie die Chancen stehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Als Spezialisten für Härtefälle möchten wir Ihnen im Folgen zeigen, wie wir einem unserer Mandanten nach überstandener Drogenabhängigkeit erfolgreich zum gewünschten Versicherungsschutz verhelfen konnten.

Drogenabhängigkeit bei einem 31-jährigen Lehrer

Als Lehrer an einer Gesamtschule war Herr K. schon seit seinen beruflichen Anfängen einem großen Stresspegel ausgesetzt. Um dem Stress zu begegnen, hat er angefangen, neben Zigaretten hin und wieder Cannabis zu rauchen. Als ihn seine langjährige Freundin unverhofft verließ, sah er in der Droge mehr und mehr das Mittel, mit dem er seinen Sorgen zumindest zeitweise entfliehen konnte. Schließlich hatte er täglich das Bedürfnis, sich mithilfe des Cannabis in gewisser Weise zu betäuben und verlor zunehmend das Interesse an seinen früheren Freizeitaktivitäten.

Vor zwei Jahren lernte Herr K. seine derzeitige Freundin kennen. Er fasste neuen Mut und hat sich mit ihrer Unterstützung innerhalb des ersten gemeinsamen Jahres sowohl das Rauchen von Zigaretten als auch von Cannabis abgewöhnt. Um dem Stress im Schulbetrieb etwas Positives entgegenzustellen, treibt Herr K. seit gut einem Vierteljahr Ausdauersport und hat sich einen Halbmarathon als persönliches Ziel gesteckt. Zudem wollen er und seine Freundin heiraten und ein Haus kaufen. Beide wollen hierfür eine Risikolebensversicherung abschließen, um den jeweils anderen im Todesfall nicht mit dem finanziellen Risiko eines hohen Bankkredits allein zurückzulassen.

Vorerkrankungen niemals verschweigen

Bei der Recherche nach einem geeigneten Versicherer bringt Herr K. in Erfahrung, dass eine – auch überwundene – Drogenabhängigkeit für Versicherer ein Gesundheitsrisiko darstellt und den Versicherungsabschluss gefährdet. Er überlegt deshalb zunächst, sein ehemaliges Laster zu verschweigen.

Genau das sollte aber unter keinen Umständen getan werden! Es ist eminent wichtig, dass die Angaben beim Abschluss einer Risikolebensversicherung immer wahrheitsgemäß gemacht werden. Denn sollte tatsächlich der Versicherungsfall eintreten und sich dann herausstellen, dass eine Vorerkrankung verschwiegen wurde, kann das im schlimmsten Fall zum Ausbleiben der Zahlung der Versicherungssumme führen. Sie hätten dann zwar in die Versicherung eingezahlt, würden aber selbst kein Geld bekommen.

Um kein Risiko einzugehen, beschließt Herr K., eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, und nimmt kurz darauf mit uns Kontakt auf.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Erfolgreicher Abschluss der Versicherung trotz ehemaliger Drogenabhängigkeit

Grundsätzlich ist es kaum möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, solange eine Drogenabhängigkeit besteht, sei es von Opiaten, Kokain, Cannabis, Amphetaminen oder Halluzinogenen. Ist der Betroffene jedoch therapiert und nimmt keine Drogen mehr zu sich, stehen die Chancen besser.

Im konkreten Fallbeispiel haben wir im Zuge einer anonymisierten Ausschreibung bei allen potenziellen Versicherern nachgefragt, ob sie bereit wären, unserem Mandanten Versicherungsschutz zu gewähren. Dazu musste Herr K. neben allgemeinen Fragen zu seiner Person auch Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten, damit die Versicherer das Gesundheitsrisiko des zu Versichernden möglichst genau kalkulieren konnten. Dadurch dass die Ausschreibung anonym und unverbindlich war, konnte es zu keiner Antragsablehnung kommen. Auch ein Eintrag in die Sonderwagniskartei der Versicherer musste Herr K. nicht befürchten, denn dieser erfolgt immer dann, wenn ein Antrag abgelehnt und ein Antragsteller als Härtefall eingestuft wurde.

Leider reagierte kein Versicherer auf unsere Ausschreibung positiv und legte ein Angebot vor. Da Herr K. aber zusammen mit seiner Freundin einen Hauskauf anpeilte, nutzten wir die Finanzierung des Eigenheimes, um eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Häufig gibt es nämlich Sonderangebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen, wenn die Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einer Finanzierung abgeschlossen wird. Bei diesem Sonderangebot spielte es Herrn K. in die Karten, dass er sich nur für den Zeitraum der letzten zwei Jahre zu seinem Gesundheitszustand äußern musste. Seine Einnahme von Cannabis musste er also nicht angeben, sodass ein Versicherungsabschluss zu ganz normalen Konditionen möglich war.