Risikolebensversicherung abschließen trotz Diabetes mellitus – ein Praxisbeispiel

Mit einer Risikolebensversicherung treffen Sie Vorsorge, dass Ihre Angehörigen auch nach Ihrem Tod finanziell abgesichert sind. Sie gehen somit sicher, dass beispielsweise Ihren Kindern eine Ausbildung ermöglicht oder ein Immobilienkredit weiter abgezahlt werden kann. Doch auch als Unternehmer ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll, etwa damit Ihr Partner ohne finanziellen Engpass das gemeinsame Unternehmen weiterführen kann.

Anhand eines Beispiels aus unserer täglichen Praxis möchten wir Ihnen veranschaulichen, wie sich der Weg zum Abschluss einer Risikolebensversicherung gestaltet. Beschrieben wird der Sonderfall eines Versicherungsnehmers mit einer diabetischen Vorerkrankung. Diese Vorerkrankung bedeutet für den Risikolebensversicherer ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, sodass eine Antragsablehnung nicht unwahrscheinlich, zumindest aber der Versicherungsabschluss schwerer ist. Letztlich konnte unser Mandant dank unserer Beratung dennoch eine Risikolebensversicherung abschließen.

Diabetes mellitus als Gesundheitsrisiko bei einem 32-jährigen Mechatroniker

Herr F., ein 32-jähriger Mechatroniker, möchte sich seinen Traum einer eigenen Autowerkstatt erfüllen und hat nach einiger Suche ein passendes Werkstattgelände gefunden. Das Kapital für die Anschaffung der Geräte und Werkzeuge hat er in den letzten Jahren bereits angespart, sodass er nur noch für den Kaufpreis der Werkstatt einen Kredit aufnehmen muss. Zur zusätzlichen Absicherung besteht die Bank auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung.

Um dem Wunsch der Bank nachzukommen, informiert sich Herr F. online zu der Thematik und findet heraus, dass sein Diabetes mellitus als Vorerkrankung dem Abschluss einer Risikolebensversicherung im Weg steht. Da er seinen Traum von einer eigenen Werkstatt gefährdet sieht, überlegt er, seine Erkrankung in der Gesundheitsprüfung des Risikolebensversicherers zu verschweigen. Freunde raten ihm jedoch dringend davon ab.

Achtung: Niemals Vorerkrankungen verschweigen!

Wenn Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung bekannte und schwerwiegende Vorerkrankungen wie beispielsweise Diabetes mellitus verschweigen, kann dies dazu führen, dass im Schadenfall der Versicherer nicht leistet. Das bedeutet, dass Angehörige nach Ihrem Tod kein Geld erhalten. Somit ist Herr F. gut damit beraten, auf seine Freunde zu hören.

Warum Diabetes mellitus den Abschluss einer Risikolebensversicherung erschwert

Diabetes mellitus zählt zu den chronischen Stoffwechselerkrankungen. Deutschlandweit sind rund 9 % der Bevölkerung betroffen. Die Folgen von Diabetes sind erhöhte Blutzuckerwerte, die je nach Typ der Erkrankung unterschiedlich gut behandelt werden können:

  • Bei Diabetes Typ I erzielt eine Behandlung mit Insulin meist gute Resultate, sodass Folgeerkrankungen durch eine gesunde Lebensweise und Insulingabe zu vermeiden sind.
  • Bei Diabetes Typ II schlägt eine Insulinbehandlung meist nicht so gut an, sodass es häufig zu Bluthochruck und erhöhten Cholesterinwerten kommt. Dies kann schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen nach sich ziehen. Laut Statistischem Bundesamt sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache in Deutschland.

Info: Statistik zu Herz- und Kreislauferkrankungen bei Diabetikern

  • Das Risiko einer Herzerkrankung ist um das Zwei- bis Vierfache erhöht.
  • Mindestens 20 % aller Schlaganfallpatienten haben eine diabetische Vorerkrankung.
  • Diabetiker leiden häufig unter Durchblutungsstörungen. Dies führt dazu, dass etwa 12.000 Amputationen im Jahr bei Diabetikern durchgeführt werden.

(Quelle: Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2017 der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe )

Abschluss der Risikolebensversicherung dank professioneller Beratung dennoch möglich

Herr F. beschloss, einen unabhängigen Versicherungsmakler aufzusuchen, um sich seine Möglichkeiten aufzeigen zu lassen. Nach einer unverbindlichen Beratung entschied er sich zu der von uns empfohlenen Ausschreibung. So war es für ihn möglich, einen Eintrag in die Sonderwagnisdatei der Versicherer zu umgehen, was sonst einen Vertragsabschluss nur noch schwieriger gemacht hätte. Der Ausschreibung fügte Herr F. neben seinen aktuellen ärztlichen Untersuchungsergebnissen eine Selbstauskunft zu seiner Erkrankung in Form eines Fragebogens hinzu. So konnten sich die Versicherer ein umfassendes Bild von seiner Erkrankung machen und das Risiko entsprechend abwägen.

Drei Wochen nach der von uns getätigten Ausschreibung gingen die Angebote verschiedener Versicherer bei uns ein. Herr F. hatte nun die Möglichkeit, die eingegangenen Angebote zu sondieren und sich mit unserer Beratung für das bestmögliche Angebot zu entscheiden. Nach dem Angebotsvergleich entschied sich Herr F. auf unsere Empfehlung hin für ein Angebot mit einem 40 %-igen Beitragszuschlag aufgrund seiner Erkrankung. Dennoch waren hier die Beitragskosten geringer als bei den anderen Angeboten.

Durch unsere professionelle Beratung und die durchgeführte Ausschreibung, welche einen Eintrag in die Sonderwagnisdatei verhinderte, konnte für unseren Mandanten eine passende Risikolebensversicherung gefunden werden. Für Herrn F. hat es sich folglich gelohnt, sich an uns als Versicherungsmakler zu wenden – er konnte seinen Traum von einer eigenen Autowerkstatt nun ohne weitere Hindernisse umsetzen.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Mehr zum Thema: Absicherung über einen Risikolebensversicherung auch bei Vorerkrankungen finden Sie hier.

Beitrag veröffentlicht in: Lebensversicherung

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