Risikolebensversicherung abschließen trotz Brustkrebs – ein Praxisbeispiel

Eine Risikolebensversicherung wird häufig zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen. Diesen wird im Falle des Todes des Versicherten eine zuvor vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, mit welcher der Lebensunterhalt weiterhin gesichert werden kann. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung wird aber häufig auch für einen Immobilienkredit vorausgesetzt. Die Risikolebensversicherung dient dann der Bank als Sicherheit, dass der Kredit auch bei Wegbrechen eines Einkommens infolge des Todes des Versicherten fristgerecht zurückgezahlt werden kann.

Warum Brustkrebs den Versicherungsabschluss erschwert

Vorerkrankungen wie Brustkrebs können den erfolgreichen Abschluss einer Risikolebensversicherung erschweren. Denn jeder Versicherer prüft genau, wie es um den Gesundheitszustand der zu versichernden Person gestellt ist. Ist das Gesundheitsrisiko aus Sicht des Versicherers zu hoch, wird er keinen Versicherungsschutz bieten und den Antrag ablehnen.

Eine Antragsablehnung sollte aber unbedingt vermieden werden. Mit ihr geht nämlich eine Eintragung in das Sonderwagnisregister der Versicherer einher. Da jeder Versicherer bei der Antragsprüfung das Register nach einer eventuellen Eintragung durchsuchen kann, ist diese für jede weitere Antragstellung nach einer Ablehnung ein zusätzlicher Nachteil. Nicht wenige Risikolebensversicherer lehnen Anträge von Personen, die bereits im Sonderwagnisregister eintragen sind, kategorisch ab.

Trotz Brustkrebs kann aber prinzipiell eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Um eine Antragsablehnung zu vermeiden, ist aber ein spezielles Vorgehen von Vorteil. Dieses möchten wir Ihnen im Folgenden anhand eines Praxisbeispiels verdeutlichen.

Praxisbeispiel: Familienmutter mit früherer Brustkrebserkrankung möchte eine Risikolebensversicherung abschließen

Frau R. ist 48 Jahre alt und dreifache Mutter mit einem 17-jährigen Sohn und zwei Töchtern, 21 und 23 Jahre alt. Sie lebt gemeinsam mit ihrem Mann und ihren zwei jüngsten Kindern in einer Mietwohnung in Stadtnähe. Von Beruf ist sie Zahnarzthelferin. Generell ist Frau R eine sehr pflichtbewusste Frau. Aus diesem Grund nahm sie stets die Krebsvorsorgeuntersuchungen wahr. Dies ist besonders wichtig, da ihre Mutter an beidseitigem Brustkrebs litt und Frau R. damit einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist.

Diagnose Brustkrebs

Bei der Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2014 stellte ihre Gynäkologin tatsächlich einen Knoten in ihrer linken Brust per Tastbefund fest. Da dies ein Indiz für Brustkrebs war, wurde Frau R. zur Mammographie weiterverwiesen. Bei dieser zeigte sich ein Herdbefund in der linken Brust, während die rechte unauffällig blieb. Zur weiterführenden Diagnostik und Therapie wurde eine beidseitige Mammasonographie durchgeführt. Dabei handelt es sich um einen Brustultraschall zum Screening von Tumorgewebe.

Die Mammasonographie bestätigte die vorläufige Diagnose: Während die rechte Brust weitgehend unauffällig war, zeigte der sonographische Befund an zwei nebeneinanderliegenden Stellen in der linken Brust Herdbildungen, das heißt krankhaft verändertes Gewebe, und in direkter Nachbarschaft dazu Mikroverkalkungen, die wiederum auf Brustkrebs hindeuteten. Die Herde wurden als BIRADS-IVb klassifiziert. Dies bedeutete, dass ein Mammakarzinom (Brustkrebs) vorlag. Zwar lieferte der Befund keinen charakteristischen, aber dennoch einen möglichen Hinweis auf einen bösartigen Tumor. Aus diesem Grund war eine Abklärung durch eine Biopsie des Gewebes erforderlich.

Die folgende Stanzbiopsie der linken Brust führte letztendlich zur finalen Diagnose, die das Leben von Frau R. Und ihrer Familie vorübergehend aus den Fugen geraten ließ: Frau R. litt an einem invasiv-duktalen Adenokarzinom, also an einem bösartigen Tumor, der die Milchgänge der Brustdrüse befällt und sich auch auf das umliegende Gewebe verteilt.

Häufigste Form von Brustkrebs diagnostiziert

Diese Form von Brustkrebs ist die häufigste aller Tumorarten in der weiblichen Brust. Als Indikator für den Brustkrebs gilt unter anderem der positive Befund von E-Cadherin. Weiterhin relevant ist der Malignitätsgrad, der bei Frau R. als G2 klassifiziert wurde, was so viel bedeutet wie eine mäßige Differenzierung der Beschaffenheit des Tumorgewebes im Vergleich zum Normalgewebe. Der Ki-67 Wert wiederum lag bei Frau R. Bei 80 %, was indizierte, dass die Wachstumsrate der Tumorzellen sehr hoch war. Zudem bestätigte die Biopsiekategorie B5b, dass es sich um ein invasives Karzinom handelte, während die immunreaktiven Scores (IRS 0 – 12) für den Östrogen- und Progesteronrezeporstatus auf einen hormonrezeptorpositiven Tumor hindeuteten.

Dies und das negative Ergebnis für HER2/neu, einem Rezeptor, der vermehrt auf Tumorzellen auftaucht und zum schnellen und unkontrollierten Tumorwachstum beiträgt, waren relevant für die Auswahl der am besten geeigneten Therapie für Frau R. In ihrem Fall fiel die Entscheidung für eine Behandlung mit einem antihormonell wirksamen Medikament zum Hemmen des hormonempfindlichen Tumors.

Behandlung der Brustkrebserkrankung

Zur Behandlung des Brustkrebses nahm Frau R. im August 2014 an der ADAPT-Studie teil. Dabei handelt es sich um eine primär systematische Therapie, die eine dreiwöchige präoperative Antihormonbehandlung für Patientinnen mit HER2-negativen und hormonrezeptorpositivem Brustkrebs beinhaltet. Die daraufhin folgenden Operationen umfassten eine Mastektomie im Rahmen einer brusterhaltenden Therapie, was bedeutet, dass der Tumor und das Tumorbett entfernt wurden, ohne das gesunde Gewebe zu beschädigen, und eine sogenannte Sentinel-Lymph-Node-Biopsie. Dabei werden gezielt präoperativ markierter Lymphknoten entfernt und auf Tumorbefall untersucht.

Während Frau R.s Operation wurde Aktivität in den Lymphknoten gefunden und daher Teile entfernt. Die Untersuchung ergab glücklicherweise, dass die Partikel tumorfrei waren. Deshalb konnte von metastasenfreien Lymphknoten ausgegangen werden. Da Frau R.s hoher Octotype-Recurrence-Score nach der Operation auf ein erhöhtes Risiko des Wiederauftritts des Krebses hinwies, schloss sich eine Radiation der linken Brust an. Außerdem wird sie bis heute mit Tamoxifen behandelt, welches das Wachstum des Tumors hemmen soll.

Traum vom Eigenheim nach überstandenem Brustkrebs

Obwohl die letzten Jahre sehr schwer waren, hat Frau R. aktuell keine Beschwerden und sie kann wieder in Vollzeit arbeiten. Der Tumor wurde vollständig entfernt und ist bisher nicht erneut aufgetreten. Sie nimmt an jährlichen gynäko-onkologischen Nachsorgeuntersuchungen teil, bei denen es bisher nicht zu Auffälligkeiten kam.

Da sich Frau R. mittlerweile wieder gesund fühlt und sie und ihre Familie die Brustkrebserkrankung auch mental überwunden haben, möchte sie sich nun endlich ihren langgehegten Wunsch vom Eigenheim erfüllen. In diesem soll es nicht nur genug Platz für die ganze Familie geben, sondern auch ein Garten soll ringsherum angelegt werden. Die passende Immobilie ist bereits gefunden und eine Immobilienfinanzierung bei der Hausbank angefragt. Die Bank ist, bereit den Kredit zu genehmigen, sobald Herr und Frau R. eine Risikolebensversicherung als Absicherung der Kreditsumme abgeschlossen haben. Mit diesem Anliegen wendet sich Frau R. schließlich an uns.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Erfolgreicher Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz Brustkrebs

Um Frau R. beim erfolgreichen Abschluss Ihrer gewünschten Risikolebensversicherung zu unterstützen, erfragten wir zunächst mit Hilfe von Fragebögen alle für den Versicherungsantrag notwendigen Daten. Diese umfassten folgende Bereiche:

  • Daten zur Person
  • Daten zum familiären und beruflichen Status
  • Daten zum Lebensstil und zu eventuell gefahrvollen Hobbys
  • Daten zum Gesundheitszustand

Die Angaben zu ihrer Brustkrebserkrankung wurden im Rahmen des Fragebogens zu Tumorerkrankungen durch gezielte Fragen zur Erkrankung und Behandlung spezifiziert. Des Weiteren wurde Frau R. von uns gebeten, die Angaben im Bezug auf ihre Vorerkrankung durch ärztliche Befunde nachzuweisen.

Im folgenden Schritt wurden Frau R.s Angaben anonymisiert und in Form einer Risikovoranfrage verschiedenen Versicherern vorgelegt. Die Versicherer konnten daraufhin prüfen und entscheiden, ob und wenn ja, zu welchen Konditionen sie Frau R. eine Risikolebensversicherung bieten möchten. Da es sich bei der anonymisierten Risikovoranfrage nicht um eine offizielle Antragsstellung handelt, kann es auch weder zu einer Antragsablehnung noch zu einem Eintrag in das Sonderwagnisregister kommen.

Wie erwartet fielen die Reaktionen der Versicherer sehr unterschiedlich aus. Teilweise wurde kein Versicherungsschutz geboten oder aber die Versicherer forderten einen sehr hohen Beitragszuschlag. Ein irischer Versicherer mit Niederlassung in Deutschland verzichtete jedoch auf einen Beitragszuschlag. Dort schloss Frau R. letztlich ihre Risikolebensversicherung ab. Damit ist sie für einen Beitrag von 42,69 Euro pro Monat bei einer Versicherungssumme von 120.000 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahre versichert. Der Baufinanzierung und dem Bau des geplanten Eigenheims steht damit nichts mehr im Weg.

Beitrag veröffentlicht in: Lebensversicherung

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