Risikolebensversicherung abschließen trotz Blutgerinnungsstörung – ein Praxisbeispiel

Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer auch der Hauptverdiener ist. Mittelfristig können so alle anfallenden Kosten, beispielsweise Kreditzahlungen oder Ausbildungskosten der Kinder, gedeckt werden.

Risikolebensversicherung und Vorerkrankungen

Eine Risikolebensversicherung wird immer über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Tritt der Todesfall des Versicherungsnehmers während der vereinbarten Laufzeit ein, zahlt die Versicherung die vertraglich festgesetzte Summe aus. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Versicherers verständlich, dass der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ein entscheidendes Kriterium darstellt.

Vorerkrankungen erhöhen das Gesundheitsrisiko und damit auch das zu tragende Risiko des Versicherers, der im Todesfall in Leistung gehen muss. Deshalb ist es für Menschen mit Vorerkrankungen oft schwerer, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Mit der richtigen Beratung und Vorgehensweise bei der Antragsstellung ist es aber in vielen Fällen möglich, trotzdem Versicherungsschutz zu erhalten, wie das folgende Beispiel aus unserer täglichen Praxis zeigt.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Blutgerinnungsstörung bei einem 35-jährigen Polizisten

Herr C., ein 35-jähriger Polizist im Innendienst, ist glücklich verheiratet, hat einen 3-jährigen Sohn und eine wenige Monate alte Tochter. Da seine Frau als selbstständige Übersetzerin weniger verdient als er und zugunsten der Kinder auch nur in Teilzeit arbeitet, ist Herr C. der klassische Hauptverdiener der Familie.

Die junge Familie plant, in ein eigenes Haus ziehen und dafür einen Kredit aufzunehmen. Herr C. weiß, dass Zahlung der Kreditraten maßgeblich von ihm und seinem Gehalt abhängen wird. Überdies wünscht die Bank auch als Rückzahlungssicherheit den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Bei der Recherche stellt Herr C. allerdings fest, dass seine angeborene Blutgerinnungsstörung dem Abschluss einer Risikolebensversicherung im Wege stehen könnte.

Warum stellen Blutgerinnungsstörungen ein Gesundheitsrisiko dar?

Blutgerinnungsstörungen umfassen eine Vielzahl von angeborenen oder erworbenen Störungen der Gerinnung, also des Festwerdens des Blutes. Bei zu starker Blutgerinnung (Thrombophilie) kann es zur Bildung von Gerinnseln kommen, die im schlimmsten Fall zu einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder einem akuten Gefäßverschluss in den Beinen führen können.

Die zu schwache Gerinnung (Thrombozytopenie) ist in den allermeisten Fällen angeboren. Die Bluterkrankheit, auch Hämophilie, ist gefährlich, weil schon kleine Wunden zu starken Blutungen führen können. In diesem Fall werden bei Blutergüssen oder schweren Verletzungen der Betroffenen Gerinnungsfaktoren gespritzt, die die Schließung der Wunde beschleunigen.

Patienten mit Blutgerinnungsstörungen, ob zu stark oder zu schwach, können ein weitgehend normales Leben führen. Das größere Risiko eines Schlaganfalls beziehungsweise starker Blutungen, die zum Tod führen können, stellen für die Versicherungsunternehmen allerdings ein erhöhtes Risiko dar, das den Abschluss einer Risikolebensversicherung erschwert.

Risikolebensversicherung erfolgreich abgeschlossen trotz Blutgerinnungsstörung

Herr C. beschloss, angesichts seiner komplexeren gesundheitlichen Situation eine professionelle Beratung an Anspruch zu nehmen und wandte sich an uns als unabhängige Versicherungsmakler. In Gesprächen klärten wir Details sowohl zum Versicherungsschutz als auch zu seinem individuellen Gesundheitsrisiko.

Nachdem wir alle relevanten Informationen erfasst hatten, starteten wir eine Ausschreibung. Wir fragten unverbindlich bei allen infrage kommenden Risikolebensversicherern an, ob sie bereit wären, Versicherungsschutz zu bieten. Die Versicherer führten ihrerseits eine Risikoprüfung durch, bei der sie sich anhand der anonymisierten fachärztlichen Befunde, durchgeführten Laborkontrollen und beantworteten Gesundheitsfragen ein umfassendes Bild unseres Mandanten machen konnten. Der Vorteil bei diesem Vorgehen: Es gehen nur von den Unternehmen Angebote ein, die bereit sind, unseren Mandanten zu versichern. Eine Antragsablehnung aufgrund seiner Vorerkrankung und ein Eintrag in die Sonderwagniskartei der Versicherer sind somit ausgeschlossen.

Wenige Wochen später erhielten wir die ersten Angebote. Nach gemeinsamer Prüfung hat sich Herr C. schließlich für das Angebot entschieden, welches für seine Situation die besten Konditionen bot. Die Konditionen setzen sich aus der regulären Beitragsprämie und dem Risikozuschlag zusammen, welcher aufgrund der Erkrankung erhoben wird. Interessant dabei: Ein vom Tarifbeitrag günstiger Versicherer kann einschließlich des Beitragszuschlages teurer sein als ein vom Tarifbeitrag teurer Anbieter, der aber einen deutlich geringeren Risikozuschlag erhebt.

Trotz seiner angeborenen Blutgerinnungsstörung konnte Herr C. mit unserer Unterstützung die gewünschte Risikolebensversicherung abschließen. Seine Familie wäre somit auch im Falle seines vorzeitigen Todes in der Lage, den finanziellen Verpflichtungen mittelfristig nachzukommen, die sich aus dem Kredit für den Hauskauf ergeben.