Risikolebensversicherung abschließen trotz Agoraphobie mit Panikstörung

Wer maßgeblich zum Einkommen seiner Familie oder der Lebenspartnerschaft beiträgt, sollte den Abschluss einer Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen. Denn stirbt der Hauptverdiener, entsteht eine finanzielle Lücke, die kurzfristig nur schwer zu schließen ist. Das Problem verschärft sich, wenn beispielsweise noch ein Baukredit getilgt oder Ausbildungskosten für die Kinder bezahlt werden müssen. Genau dann sorgt eine Risikolebensversicherung durch die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Entlastung.

Vorerkrankungen als Hindernis beim Versicherungsabschluss

Da eine Risikolebensversicherung den Todesfall des Versicherten absichert, ist dessen Gesundheitszustand von großer Bedeutung beim Versicherungsabschluss. Liegt eine Vorerkrankung bei zur versichernden Person vor, steigt deren Gesundheitsrisiko. Die Folge: Risikolebensversicherer sind mit steigendem Gesundheitsrisiko immer weniger bereit, Versicherungsschutz zu bieten.

Auch psychische Erkrankungen wie eine Agoraphobie mit Panikstörung bergen für Risikolebensversicherer Risiken, sodass diese unter Umständen nur zu erhöhten Beiträgen oder gar nicht versichern möchten. Dennoch besteht auch bei einer Vorerkrankung prinzipiell die Chance, eine Risikolebensversicherung erfolgreich abzuschließen. Das folgende Fallbeispiel aus unserer täglichen Praxis soll Ihnen veranschaulichen, wie wir als unabhängige Versicherungsmakler bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung trotz bestehender Agoraphobie mit Panikstörung vorgehen.

Wir finden Lösungen bei Vorerkrankungen

Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie spezielle Versicherungsangebote bei Vorerkrankungen bei uns an – natürlich kostenfrei!

In unserer langjährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.

Gesundheitsrisiko Agoraphobie mit Panikstörung bei einem 38-jährigen Lehrer

Herr Z. arbeitet seit Beendigung seines Studiums und Referendariats als Lehrer an einer Realschule. Er ist seit ein paar Jahren glücklich mit seiner Frau verheiratet. Als die beiden ihr erstes Kind erwarten, spürt er jedoch plötzlich Beklemmungen, will das Haus nicht mehr verlassen und hat Angst, sich an öffentlichen Plätzen aufzuhalten. Häufig geht diese Angst mit regelrechten Panikattacken einher, während derer Herr Z. an Luftnot leidet, zittert und schwitzt. Manchmal schmerzt ihm dabei auch die Brust. Die Ärzte können keine körperliche Ursache für die Anfälle feststellen, sodass schnell klar ist, dass es sich bei seinen Beschwerden um eine psychische Erkrankung handelt – eine Agoraphobie mit Panikstörung.

Was ist eine Agoraphobie?

Agoraphobie mit Panikstörung gehört zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. „Agoraphobie“ kann aus dem Altgriechischen wörtlich mit „Platzangst“ übersetzt werden. Dazu gehört die Angst, das Haus zu verlassen, sich von Menschen überlaufenen Plätzen zu nähern, sich in engen, geschlossenen Räumen aufzuhalten oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen. Agoraphobie tritt häufig gemeinsam mit Panikattacken auf.

Ausgelöst wurde die Agoraphobie mit Panikstörung bei Herrn Z. durch die Geburt seines ersten Kindes, durch die er sich unter Druck gesetzt fühlte. Ein Jahr lang war er arbeitsunfähig, wurde medikamentös und im Rahmen einer Verhaltenstherapie behandelt. Inzwischen hat er gemeinsam mit seinem Arzt die Medikamente ausschleichen lassen. Die Verhaltenstherapie hat er erfolgreich abgeschlossen und geht nur noch aufgrund der hohen Anzahl bewilligter Sitzungen zwei- bis dreimal im Jahr vorbeugend zu weiteren Therapiesitzungen. Außerdem wichtig für Risikolebensversicherer: Herr Z. hat keine Suizidversuche unternommen und es gab seit seiner Behandlung keine Rückfälle. Vielmehr lebt Herr Z. seit über vier Jahren völlig beschwerdefrei und ist inzwischen sogar zweifacher Vater.

Da Herr Z. mit seiner Familie demnächst in ein Haus ziehen möchte und die geeignete Immobilie schnell gefunden werden konnte, muss nur noch die Finanzierung abgewickelt werden. Herr Z. stellt dabei fest, dass immer wieder eine Risikolebensversicherung gefordert wird, die den Banken als Rückzahlungssicherheit dient. Aufgrund seiner zurückliegenden Agoraphobie mit Panikattacken möchte Herr Z. jedoch nicht eigenständig Versicherungsschutz beantragen. Zu hoch erscheint ihm das Risiko, dass sein Antrag abgelehnt wird. Er beschließt daher, die Antragsabwicklung in professionelle Hände zu geben und nimmt mit uns Kontakt auf.

Erfolgreicher Versicherungsabschluss dank anonymisierter Voranfrage

Herr Z. kam mit dem Wunsch zu uns, eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 250.000 Euro abzuschließen. Zudem sollte die Versicherungssumme während der 20-jährigen Laufzeit linear fallen. Waren damit die wichtigsten Eckdaten für den Versicherungsschutz geklärt, nahmen wir als Nächstes alle gesundheitsrelevanten Daten auf. Dazu gehörten:

  • personenbezogenen Angaben
  • Angaben zum Beruf
  • Angaben zu gefährlichen Hobbys
  • Angaben zu Alkohol- und Drogenkonsum
  • Angaben zu Vorerkrankungen und eventuellen Rückfällen

Bei den Vorerkrankungen hatte Herr Z. neben seiner Agoraphobie mit Panikstörung die Entfernung von Leistenabszessen und die Einklemmung eines Nervs am Rücken angegeben. Seine Angaben hat er mit ärztlichen Befunden und Kontrolluntersuchungen belegt. Ansonsten ist Herr Z. normalgewichtig und gesund, raucht aber leider, was für Risikolebensversicherer eine maßgebliche Rolle bei der Kostenberechnung spielt.

Immer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen

Bei der Antragstellung sollten alle Angaben stets vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Hier Informationen zu verschweigen, kann im Versicherungsfall zum großen Nachteil werden. Sollte sich nämlich herausstellen, dass relevante Angaben falsch oder unzureichend gemacht wurden, kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder muss gar nicht zahlen. Den Hinterbliebenen würden dann nicht die vollen oder schlimmstenfalls keine Geldmittel zufließen.

Nachdem wir alle Daten erhoben hatten, anonymisierten wir diese und stellten bei verschiedenen Risikolebensversichern eine unverbindliche Voranfrage. Da es sich dabei nicht um einen Antrag handelt, kann auch keine Antragsablehnung erfolgen. Eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Versicherer, die in der Regel mit einer Antragsablehnung einhergeht, kann so ebenfalls vermieden werden. Die Voranfrage erfüllt folglich den Zweck, diejenigen Versicherer zu ermitteln, die Versicherungsschutz gewähren würden, ohne eine Antragsablehnung zu riskieren.

Bald darauf erhielten wir die ersten Angebote. Die meisten Versicherer verlangten wegen des erhöhten Gesundheitsrisikos – resultierend aus der Agoraphobie mit Panikstörung – einen Beitragszuschlag. Ein Versicherer war hingegen bereit, Herrn Z. zu Normalkonditionen zu versichern, bot aber keine linear fallende Versicherungssumme an. Aus diesem Grund entschied sich Herr Z. nach eingehender Überlegung für einen Münchner Risikolebensversicherer, für eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Beitragszahlungsdauer betrug abweichend 18 Jahre, der monatliche Beitrag 45,33 Euro was natürlich auch zum Teil dem Raucherstatus geschuldet war.

Beitrag veröffentlicht in: Lebensversicherung

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