Regeln der Riester-Rente wurden unbemerkt geändert
Viele Riester-Sparer, die den Jahreskontoauszug ihres Anbieters aufmerksam beobachtet haben, stellten überrascht fest, dass einige der bereits erhaltenen Riester-Vergütungen wieder zurückgenommen wurden.
Der Grund für das Einziehen der gutgeschriebenen Zulagen liegt in einer für die Kunden unbemerkten Änderung der Riester-Zulagenberechtigung. Ein Ehepartner ist direkt zulagenberechtigt, wenn er die staatlichen Erfordernisse erfüllt. Sein Partner ist, wenn er ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließt, nicht berufstätig und nicht gesetzlich rentenversichert ist, indirekt zulagenberechtigt, ohne eigene Beiträge einzahlen zu müssen. Sobald dieser Ehepartner erwerbstätig wird, erlangt er nun automatisch den Status „direkt zulagenberechtigt“ und ist demnach ab Beginn der Erwerbstätigkeit ebenfalls dazu verpflichtet, Beiträge einzahlen.
Da keine explizite Benachrichtigung über diese Änderung der Zulagenberechtigung erfolgte und die Kunden somit unwissend darüber waren, dass sie bei eintretender Erwerbstätigkeit Mindestbeiträge einzahlen müssen, zog der Riester-Anbieter die Zulagen der bisher indirekt zulagenberechtigten Kunden wieder ein.
Der Gesetzgeber hat nun jedoch eingeräumt, dass den Sparern die Möglichkeit eröffnet wird, die unwissentlich nicht gezahlten Beiträge nachzuzahlen, um die Zulagen zurückzuerhalten. Aufgrund dieses Vorkommens, das viel Verwirrung unter den Kunden stiftete, wurde das Riesterrecht zudem allgemein geändert: Seit Beginn 2012 ist jeder, auch der indirekt zulagenberechtigte Sparer, dazu verpflichtet, jährlich einen Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro zu verrichten.
Die Versicherer werden ihre Kunden in nächster Zeit darüber informieren.