Riester-Rente ab sofort auch im Auslang beziehbar

Es gab früher den Nachteil, dass die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden musste, wenn der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wurde. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Der Europäische Gerichtshof hat diese deutsche Praxis verworfen.

Jetzt können deutsche Rentner an Ihrem Altersruhesitz, man denke nur an Mallorca, die vollen Vorzüge der Riesterrente nutzen. Also auf nach Mallorca, ups, ach ja erst als Rentner.

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