Rekultivierungsbürgschaften über eine Kautionsversicherung abschließen

Wenn ein Naturgebiet mit Rohstoffvorkommen industriell genutzt werden soll, kann dies nur mit der Genehmigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung geschehen. Damit die Nutzung der Fläche gestattet wird müssen die involvierten Unternehmen dafür sorgen, dass die Fläche rekultivierbar gemacht werden kann, sobald der Ertrag erschöpft ist. So können auf dem Grundstück einer ehemaligen Kiesgrube beispielsweise ein Naturschutzgebiet angelegt oder Bäume gepflanzt werden.

Damit sichergestellt wird, dass das Unternehmen diese Pflicht erfüllt, verlangen die zuständigen Behörden in der Regel den Abschluss einer Rekultivierungsbürgschaft. Der Betrieb muss also über einen Dritten garantieren, dass die Geldmittel zur Wiederbepflanzung der Nutzfläche zur Verfügung stehen, wenn diese keinen Nutzen für das Unternehmen mehr hat. Da diese Verbindlichkeit oft über den Zeitraum von Jahrzehnten besteht, enthalten Rekultivierungsbürgschaften in der Regel Kündigungsklauseln.

Besondere Bedingungen einer Rekultivierungsbürgschaft

Eine Rekultivierungsbürgschaft kann über eine Bank oder über eine Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Ein Bürgschaftskredit, der über eine Bank läuft, würde die finanzielle Flexibilität eines Unternehmers und seine Kreditlinie allerdings schwer belasten, da hier erfahrungsgemäß hohe Sicherheiten zu leisten. Speziell bei Rekultivierungsbürgschaften, die über Jahrzehnte laufen, ist dieses Problem nicht zu unterschätzen. Der Abschluss einer Bürgschaftsversicherung bietet dem Unternehmen in aller Regel günstigere Konditionen als ein Avalkredit.

Wichtig: Bei Rekultivierungsbürgschaften muss unbedingt geklärt werden, ob die zuständige Behörde eine Bürgschaftsversicherung akzeptiert oder auf den Abschluss einer Bankbürgschaft besteht.

Nutzung einer Kiesgrube und Möglichkeiten der Absicherung

Eine Tagebau-Firma wollte in der Nähe einer Kleinstadt eine Kiesgrube zur Förderung von Baustoffen etablieren. Gemäß den oben genannten Regelungen musste das Unternehmen zur Genehmigung des Vorhabens eine Rekultivierungsbürgschaft abschließen. Eine lange Laufzeit dieser Bürgschaft war absehbar. Die Firma ging davon aus, dass die Nutzung der Grube mehr als 20 Jahre dauern würde.

Die Bürgschaftssumme hing zudem von den geplanten Rekultivierungsmaßnahmen ab. Die Stadtverwaltung wollte auf dem Grundstück nach dem Ende der Nutzung ein Waldgebiet anlegen, wodurch sich die zu erwartenden Kosten deutlich erhöhten. Letztendlich einigten sich die Stadt und das Tagebau-Unternehmen auf eine Bürgschaftssumme von ca. 200.000 €.

Absicherung der Rekultivierungsbürgschaft per Kautionsversicherung

Aus vorherigen Bauvorhaben wusste das Unternehmen, dass die Aufnahme eines Bankkredits zur Absicherung der Bürgschaft sehr hohe Sicherheiten erfordern würde. Diese hätten die Liquidität und somit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Firma deutlich beeinträchtigen können. Mit der Zustimmung der zuständigen Stadtverwaltung begann das Unternehmen Erkundigungen über eine günstige Kautionsversicherung einzuholen. Dieses entschied sich dabei für unser Beratungsangebot.

Nachdem wir die Situation und die langfristigen Verpflichtungen, die mit der Bürgschaft verbunden waren, einer genauen Analyse unterzogen hatten, nahmen wir Kontakt zu verschiedenen Versicherungsgesellschaften auf, die Rekultivierungsbürgschaften anbieten.

Das für unseren Kunden günstigste Angebot hatte die folgenden Eigenschaften:

  • Die erforderlichen Sicherheiten betrugen dank der guten Bonität der Tagebau-Firma nur 20% der Bürgschaftssumme.
  • Dadurch blieb dem Unternehmen genug finanzieller Spielraum, um in die Nutzung der Gewerbefläche zu investieren und bereits für die Erfüllung der Rekultivierungspflicht vorsorgen zu können.
  • Die Jahresgebühr betrug 1,65 % der Bürgschaftssumme. Diese deckte alle mit der Bürgschaft verbundenen Ausgaben ab
  • Eine Kündigungsklausel war im Versicherungsumfang ebenfalls enthalten.

Kautionsversicherung als günstigste Möglichkeit für Bürgschaften

Nach unserer Erfahrung sind die Vorteile, die eine Kautionsversicherung gegenüber einem Avalkredit hat, nicht zu leugnen.

  • Der stressfreie Antrags- und Verwaltungsprozess der Bürgschaft spricht ebenso dafür wie die höhere finanzielle Flexibilität des Hauptschuldners.
  • Die geringeren Sicherheitsleistungen sorgen dafür, dass dem Schuldner mehr Geld für die Erfüllung des mit der Bürgschaft verbundenen Auftrages zur Verfügung steht.
  • Zudem sorgen Kautionsversicherungen dank ihrer transparenten Jahresgebühren ohne Extrakosten dafür, dass das Unternehmen stets die Übersicht über seine Ausgaben behält.

 

Wenn also eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Kautionsversicherung zur Abwicklung der Rekultivierungsbürgschaft akzeptiert, empfehlen wir den involvierten Unternehmen eindeutig den Abschluss einer Kautionsversicherung.