Studienplatz mit der passenden Rechtsschutzversicherung einklagen
Wer seinen Studienplatz nach Ablehnung einklagen möchte, kann seine Erfolgschancen deutlich durch eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung steigern. Allerdings entstehen dabei auch Kosten, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Gerichtskosten
- Honorar der Anwälte der verklagten Hochschule
- Honorar des eigenen Anwalts
Da die Kosten von Fall zu Fall unterschiedlich hoch ausfallen, ist diesbezüglich keine pauschale Auskunft möglich. Sinnvoll ist aber immer eine Rechtsschutzversicherung, welche die anfallenden Kosten abfängt.
Rechtsschutzversicherer für Studienplatzklagen im Überblick
Einige Rechtsschutzversicherer bieten die Versicherung von Studienplatzklagen mit an. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Anzahl der möglichen Klageverfahren sowie der Länge der Wartezeit.
Versicherer | Anzahl Klageverfahren | Wartezeit |
---|---|---|
Allrecht | 1 (je Kalenderjahr) | 3 Monate |
Württembergische Versicherung | 2 (je Kalenderjahr) | 12 Monate |
Advocard | 1 (in der Laufzeit des Rechtsschutzvertrages) | 12 Monate |
ARAG | 5 (in der Laufzeit des Rechtsschutzvertrages) | 3 Jahre |
Hat man sich an mehreren Universitäten beworben und ist mehrmals abgelehnt worden, ist ein Versicherer sinnvoll, der mehrere Klageverfahren unterstützt. Drängt dagegen die Zeit, ist eine möglichst kurze Wartezeit das wichtigste Entscheidungskriterium. Beide Vorteile bekommt man derzeit nicht in einem Paket, sodass Prioritäten gesetzt werden müssen.
Hintergrund: Was hat es mit Studienplatzklagen auf sich?
Wird ein Studienbewerber von einer Hochschule abgelehnt, hat er die Möglichkeit, seinen Studienplatz außergerichtlich oder gerichtlich einzufordern. Ein solches Vorgehen kommt in Deutschland allerdings nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen in Frage.
Eine Studienplatzklage stützt sich auf die Behauptung, dass die jeweilige Hochschule mehr Studienplätze zur Verfügung habe als offiziell angegeben. Der abgelehnte Bewerber kann auf zwei Wegen einen solchen freien Studienplatz erhalten:
- Er stellt einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung.
- Er legt gegen die Ablehnung zunächst Widerspruch ein. Danach wird entweder ein gerichtliches Eilverfahren im vorläufigen Rechtsschutz (sogenannte einstweilige Anordnung) angestrengt oder vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage (sogenannte Kapazitätsklage) eingereicht.
Ob die Studienplatzklage Erfolg hat, ist davon abhängig, wie viele Studienplatzklagen (an mehreren Hochschulen) eingereicht wurden und wie viele Kläger es gibt, da bei Erfolg die freien Plätze per Losverfahren vergeben werden. Bereits im Vorfeld können für die jeweiligen Hochschulen Prognosen und Erfolgsaussichten ermittelt werden. Zudem steigert ein Rechtsanwalt, der sich auf das Hochschulzulassungsrecht spezialisiert hat, die Chancen deutlich.