Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für Arbeitnehmer auch bei außergerichtlichen Verhandlungen und Kündigungsandrohung

Wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt ist, muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit offen stehen, mit einem Rechtsanwalt zunächst außergerichtlich eine Einigung mit seinem Arbeitgeber, im Idealfall die Rücknahme der Kündigung, anzustreben. Der Rechtsschutzversicherer darf dies nicht mit der Begründung ablehnen, dass dadurch nur unnötige Kosten entstehen würden. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer bereits seit Jahrzehnten beim Arbeitgeber beschäftigt ist und dieser dann eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ausspricht. Denn bei einer so langen Beschäftigungsdauer wird ein besonderes Verhältnis zum Arbeitgeber vorausgesetzt, welches nicht ohne weiteres durch die sofortige Einreichung einer Klage gefährdet werden darf.

Darüber hinaus muss eine Rechtsschutzversicherung auch dann leisten, wenn die Kündigung seitens des Arbeitgebers nur angedroht wird, wenn dies eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte darstellt. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung ohne Angaben zur Sozialauswahl androht und ihm einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. Denn damit verstößt der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflichten.