Rechtsschutzversicherung: Auch bei Sammelklagen freie Rechtsanwaltswahl

Stellen sie sich vor, Ihnen passiert etwas, wogegen Sie sich rechtlich zur Wehr setzen wollen, was auch diversen anderen Personen widerfahren ist, die ebenfalls dagegen vorgehen wollen. Dann gibt es die Möglichkeit, sich mit den anderen Betroffenen zusammenzutun und eine sogenannte Sammelklage bei Gericht einzureichen.

Für solche Fälle hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen keine Klauseln in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen haben dürfen, dass die Versicherung den vertretenden Rechtsanwalt bestimmt. Denn die Versicherer arbeiten in der Regel für eine Vielzahl von Fällen mit bestimmten Kanzleien zusammen und handeln mit ihnen spezielle Konditionen aus. Der Versicherungsnehmer muss sich aber nicht  von einem Anwalt vertreten lassen, dessen Arbeitsweise er nicht kennt, sondern hat das Recht, einen Anwalt seines Vertrauens hinzuzuziehen bzw. sich auf einen Rat eines Freundes,  Verwandten oder Arbeitskollegen etc. verlassen zu können, der den Rechtsbeistand kennt oder auf diesem Gebiet schon gutes von ihm gehört hat.

EuGH, Urt. v. 10.09.2009, Az. C-199/08

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