Rauchmelderpflicht: Folgen für den Versicherungsschutz

Wohnungsbrände geschehen häufiger als gedacht und enden nicht selten tödlich. Im Schnitt sterben 30 bis 40 Menschen pro Monat durch ein Feuer. Ein Großteil von ihnen erliegt den Folgen einer Rauchgasvergiftung und nicht, wie man denken könnte, den Flammen.

Da die giftigen und daher so gefährlichen Rauchgase im Schlaf unbemerkt bleiben, ist die von den meisten Bundesländern eingeführte Pflicht, Rauchmelder in Wohnräumen zu installieren, eine sinnvolle und vor allem lebensrettende Maßnahme. Das zeigt auch die folgende Grafik.

Rauchmelder sind nicht in jedem Bundesland Pflicht, weshalb Versicherungsfälle auch unterschiedlich bewertet werden.

Wichtige Fragen aus Versicherungssicht

Wer haftet für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes aufgrund eines Fehlalarmes, der durch einen defekten Rauchmelder ausgelöst wurde?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil jedes Bundesland hier anders entscheidet. Grundsätzlich erscheint die Haltung des bayrischen Staatsministerium des Innern plausibel, welches erklärt, dass Umsicht und Aufmerksamkeit von Mitmenschen nicht zu Nachteilen führen dürfe. Es behalte sich stets bei fahrlässigem und grob fahrlässigem Verhalten strafrechtliches Handeln vor.

Welche Auswirkung hat eine Missachtung der Rauchmelderpflicht auf den Versicherungsschutz?

Nach einem von uns angeregten Meinungsaustausch mit allen Versicherern hat eine Missachtung der Pflicht grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Begründung: „Die Rauchwarnmelder sind in erster Linie da, Leben zu retten.“ (Kathrin Jarosch – www.presseportal.de/pm/39279/2416641)

Konsequenterweise werden Sachschäden als zweitrangig bewertet und weder Belege über Kauf und Einbau von den Versicherern verlangt. Sie begründen ihre Entscheidung damit, dass ein Brand nicht mit dem Fehlen eines Rauchmelders kausal in Verbindung gebracht werden kann.

Tipp

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten: Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, wie er die Sachlage einschätzt und bewertet.