Gut abgesichert: Produkthaftpflicht für Importeure

Im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes haften Hersteller, wenn ihre Produkte fehlerhaft sind oder anderweitige Sach- oder sogar Personenschäden verursachen. Als Produkte gelten alle beweglichen Dinge, auch Einzelkomponenten anderer Produkte sowie Elektrizität.

Potentielles Haftungsrisiko bei Importwaren

Heutzutage importieren auch kleinere Betriebe häufig Produkte oder Materialien von außerhalb der EU importieren. Die niedrigen Einkaufspreise versprechen durch die gemeinhin solide Qualität der Ware gute Gewinnmargen. Allerdings sind damit auch gewisse Risiken verbunden. Reine Handelsbetriebe gelten durch den Import und Vertrieb dieser Güter als Quasi-Hersteller, die für mit den Waren verbundenen Schadensersatzforderungen voll haftbar gemacht werden können. Besonders bei fertigen Produkten kann es schnell zu Problemen kommen, wenn etwa bei der Herstellung gesundheitsschädigende Materialien verwendet wurden oder die Qualität unzureichend ist.

Richtige Absicherung gegen Schadensersatzansprüche aus der Produkthaftpflicht

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche, die aus der Produkthaftung als Hersteller entstehen, oftmals nicht mit ab. Dadurch können beträchtliche finanzielle Belastungen entstehen, die im schlimmsten Fall die Existenz eines Unternehmens in Gefahr bringen.

Bevor also Waren von außerhalb der EU aufgenommen werden, sollten importierende prüfen, ob die Tätigkeit als Quasi-Hersteller in der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist.

Sollten die Waren an gewerbliche Abnehmer verkauft werden, ist ergänzend zur prüfen, ob eventuell auch Bausteine der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung benötigt werden.

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