Private Renten- und Lebensversicherungen sind eine Frage der Sicherheit
Renten– und Lebensversicherungen wirken auf den ersten Blick recht risikoreich. Immerhin wird das hart verdiente Geld über mehrere Jahrzehnte in fremde Hände gegeben, in der Hoffnung, dass man selbst und auch die Angehörigen im Notfall finanziell geschützt sind. Warum jedoch kein Grund zur Sorge besteht, können Sie im Folgenden nachlesen.
Zwei Garantien seitens der Versicherer
In der Altersvorsorge geben Versicherer dem Versicherten zwei Garantien:
- Lebenslange Zahlung der Rente
- Auszahlung eines festgelegten Kapitalbetrags zu einem bestimmten Zeitpunkt
Diese Garantien sind für den Versicherer immer mit einem Risiko verbunden, da niemand voraussagen kann, was der Lauf der Zeit mit sich bringt. Um mögliche Risiken niedrig zu halten, greift der Versicherer auf Statistiken zur Lebenserwartung der Kunden zurück. Zudem baut er zusätzliche Reserven auf, um zu gewährleisten, dass auch bei niedrigen Zinsen hohe Garantien möglich sind.
Hinweis
Vier Grundsätze der Versicherungsunternehmen
Doch nicht nur die Versicherer selbst achten darauf, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert die Versicherungsunternehmen, da diese gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Vermögen der Kunden nach bestimmten Regeln anzulegen:
- Sicherheit
- Liquidität
- Rentabilität
- Mischung und Streuung der Anlagen
Somit zählen die Lebens- und Rentenversicherer zu den am stärksten beaufsichtigten Unternehmen Deutschlands.
Was geschieht, wenn der Versicherer Insolvenz anmeldet?
Wer jetzt noch immer verunsichert ist, ob sein Geld in einer Lebensversicherung gut angelegt ist, der sei auf die Protektor Lebensversicherungs-AG verwiesen. Hierbei handelt es sich um die deutsche Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer.
Sollte ein Versicherungsunternehmen Insolvenz anmelden müssen, führt die Einrichtung die Verträge fort. Sowohl die Versicherungsleistungen und der Risikoschutz als auch die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen werden übernommen. Der Versicherte ist also im Notfall nicht auf sich allein gestellt.