Private Renten- und Lebensversicherung: Regelungen zu Anlagen, Zinsen und Überschüssen erklärt

Jeder, der eine private Renten– oder Lebensversicherung abschließt, möchte sein Geld in guten Händen wissen und lässt sich dementsprechend ausführlich beraten. Dennoch können die Regelungen für Anlagen, Zinsen und Überschüsse auf den ersten Blick recht kompliziert erscheinen. Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen diesbezüglich im Überblick.

Kapitalanlagen: Welche Anlageformen und Kontrollmechanismen gibt es?

Versicherungsunternehmen legen das Geld bevorzugt in folgenden Anlageformen an:

  • Darlehen in Form von Schuldverschreibungen an Bund, Länder und Gemeinden, festverzinsliche Wertpapiere als Emission von Unternehmen
  • Aktien, Hypotheken und Grundbesitz

Kapitalanlagenanlagen werden durch das Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert. Gesetzlich sind folgende Grundsätze gefordert:

  • größtmögliche Sicherheit
  • Rentabilität
  • Liquidität
  • angemessene Mischung und Streuung

Zinsen: Wie setzt sich die Gesamtverzinsung zusammen?

Die Gesamtverzinsung der Sparbeiträge einer Lebensversicherung besteht aus dem Garantiezins und der Überschussbeteiligung. Durch Letztere wird die bei Vertragsbeginn garantierte Versicherungssumme erhöht.

Hinweis

Die durchschnittliche Gesamtverzinsung der Lebensversicherung liegt derzeit bei etwa 3,9 %. Der Garantiezins beträgt aktuell 1,25 %.

Anfangs lässt sich nicht voraussagen, wie hoch die Überschussbeteiligung ausfallen wird. Einen Sonderfall stellen die fondsgebundenen Versicherungen dar. Bei ihnen ist der Großteil der Verzinsung abhängig von der Wertentwicklung der Investmentfonds.

Info

Einmal jährlich erhält der Versicherte eine Übersicht mit Informationen zur Versicherungsentwicklung. Dazu zählen auch Angaben zur garantierten Leistung sowie zu den Prognosen.

Überschüsse: Inwiefern werden Kunden mit beteiligt?

Renten- und Lebensversicherer erzielen Überschüsse, wenn beispielsweise durch die Kapitalanlage höhere Erträge entstanden sind als nötig, um die Sparanteile des Versicherten garantiert zu verzinsen.

Es ist jedoch notwendig, dass Versicherer Zinszusatzreserven einplanen, damit die höheren Garantien aufrechterhalten werden können. Außerdem kann es nicht nur durch die Kapitalanlagen zu Überschüssen kommen, sondern auch durch das Kosten- und das Risikoergebnis.

Die Überschusshöhe ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Erfolg der Kapitalanlage
  • Sterblichkeit der Versicherten
  • Sparsames Wirtschaften

Die Versicherten selbst werden auf zwei Arten an den Überschüssen beteiligt:

 Laufende Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung wird jährlich vom Versicherer deklariert und im folgenden Geschäftsjahr gutgeschrieben. Dadurch erhalten die Kunden einen unwiderruflichen Anspruch.

 Schlussüberschuss

Ein Teil des Überschusses eines Jahres wird zunächst zurückgelegt und für den Aufbau von Ausgleichsmechanismen und Sicherheitspuffern verwendet. Sobald der Versicherungsvertrag regulär endet, profitiert der Versicherte von diesem zurückgelegten Anteil.