Probleme bei mündlichen Vereinbarungen im Rahmen des Versicherungsvertrags
Bei einem Abschluss eines Versicherungsvertrages, wo zusätzlich mündlich Dinge vereinbart werden, kann es passieren, dass diese später nicht gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsvertreter den Antrag ausgefüllt und dies mit Ihnen so vereinbart hat. Zwar entsteht generell durch die mündliche Ergänzung eines schriftlichen Versicherungsantrags ein Rechtsanspruch auf die so vereinbarten Leistungen. Aber die Tatsache, dass wirklich eine solche Vereinbarung abgesprochen wurde, muss der Versicherte beweisen. Denn ihn trifft vor Gericht die sogenannte Beweislast, also die Verpflichtung, Beweis für eine Behauptung anzubieten. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn über den Inhalt eines Versicherungsantrags gestritten wird. Auch wenn der Versicherungsvertreter dem Kunden gegenüber eine Zusicherung macht, so muss diese im Zweifel vor Gericht beweisbar sein.
Es ist daher ratsam, sich mündliche Zusatzvereinbarungen sowie sonstige Zusicherungen immer schriftlich bestätigen zu lassen, um diese im Falle des Bestreitens nachweisen zu können.