Mitversicherung der Sachverständigenkosten in der Sachversicherung
Aus eigener Erfahrung können wir jedem nur empfehlen ausreichend Kosten für Sachverständigenkosten in den Sach-, Transport-und Maschinenversicherung zu berücksichtigen. Vielen Laien ist gar nicht bewusst was damit gemeint ist, daher ein praktisches Beispiel
Der gewerbliche Gebäude incl. Inhalt eine Betriebes ist abgebrannt. Sehr zeitnah kommt bei einem größeren Schaden der Großschadenregulierer des Versicherers, im Schlepptau sein Sachverständiger. Dieser ist dann für die Bewertung der Schadenhöhe zuständig.
Wer jetzt als Versicherungsnehmer so naiv ist zu glauben, dieser Sachverständige wäre neutral, nun ja der glaubt auch so manch anderes. Sollte alles entsprechend dem Wunsch des Versicherungsnehmers reguliert werden, OK, dann scheint es ja so zu passen ;).
Erfahrungsgemäß ist es aber nicht die Aufgabe des Regulierers in Zusammenarbeit mit dem vom Versicherer bezahlten Sachverständigen die höchstmögliche Entschädigung dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen, ist dann der Versicherungsnehmer noch durch einen „Versicherungsvertreter“ oder ahnungslosen oder ängstlichen Makler betreut oder gar ohne Betreuung im Schadenfall…..
Was kann der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer dann machen fragt sich nun der Leser, klar einen Rechtsanwalt beauftragen, auf eigene Kosten erst einmal, geht immer.
Problem: Der Rechtsanwalt, wenn er denn wirklich auf Versicherungsrecht spezialisiert ist (wobei er hier ja auch eine große Bandbreite in den Versicherungen gibt), kennt sich mit der Frage der grundsätzlichen Anspruchsmöglichkeit aus, kann er aber einen Schaden berechnen, richtig erfassen? Ist er Spezialist für die Kosten eines Neubaus eines Gebäudes, der Ermittlung eines Betriebsunterbrechungsschadens? Nein, unserer Erfahrung nach.
Hier hat der Versicherungsnehmer eine zusätzliche Option, er kann das Sachverständigenverfahren verlangen. Bedeutet sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer benennen je einen Sachverständigen der ihre Interessen vertreten soll. Lustigerweise wird der Versicherer in der Regel den Sachverständigen behalten, der er sowieso schon vorher als „neutralen“ Sachverständigen vorgestellt hat.
Beide Sachverständige werden dann in einem festgelegten Verfahren den Schaden abarbeiten und die erstattungsfähigen Kosten ermitteln. Bei Unstimmigkeiten entscheidet im Zweifel ein Ombudsmann auf den sich beide Sachverständige vorher geeinigt haben.
Hier wird also der Versicherungsnehmer endlich mit den „gleichen Waffen“ ausgestattet die der Versicherer hat, bzw. wenn er den richtigen Sachverständigen hat sogar eventuell mit besseren Waffen. Versicherer sparen schliesßlich wo sie können, sogar bei den eigenen Sachverständigen.
Nun kosten die eigenen Sachverständigen auch Geld, der Stundensatz für einen Sachverständigen für Gebäude liegt bei ca. 100 €/h für einen Sachverständigen für Inhalts-und Betriebsunterbrechungsschäden in der Regel über 200 €/h jeweils + MwSt.. So kommen schnell 5-stellige Beträge zusammen. Wenn dann dieser Kosten nicht oder nur unzureichend mitversichert sind überlegt der Versicherungsnehmer dreimal, ob er sich die Unterstützung leisten will oder gar kann.
Unserer Erfahrung bringt ein guter Sachverständiger deutlich mehr ein als er kostet, wenn dann der Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler hat, der sich für den Versicherungsnehmer einzusetzen weiß und in der Schadensabwicklung versiert ist, werden Schäden deutlich höher reguliert als es der Versicherer von alleine gemacht hätte, wenn er keine adäquaten Spieler am Tisch gehabt hätte.
Wichtig: Auch bei der Definition der mitversicherten Sachverständigenkosten gibt es Unterschiede, also nicht nur in möglichen Prozentsätzen oder absoluten Zahlen.
Wichtig sind die Sachverständigenkosten nicht nur in Versicherungen für Firmen, auch in der Hausratversicherung und privaten Wohngebäudeversicherung empfehlen wir unbedingt die ausreichende Mitversicherung dieser Kostenposition.