Massenunfälle: Versicherungsreform macht Schadenregulierung unkomplizierter

Autofahrer müssen sich nach einem Massenunfall nicht mehr um die Schadenregulierung sorgen. Die Vereinbarungen der deutschen Kraftfahrtversicherer wurden in diesem Punkt zum Vorteil der Unfallbeteiligten reformiert.

Übernahme aller Kosten und keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsbetrag

Nach einem Massenunfall können Fahrer und Beifahrer direkt ihren jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer kontaktieren. In der Folge begleicht dieser die Personen- und Sachschäden sowie die Schäden am Fahrzeug, übrigens auch dann, wenn kein Abschluss über eine Kaskoversicherung vorliegt.

Darüber hinaus wirkt sich die Regulierung der Massenkarambolage nicht negativ auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Dieser bleibt also unberührt. Ebenso wurde geändert, ab wann ein Unfall als Massenunfall eingestuft wird: Die Größenordnung wurde von 50 auf 40 Fahrzeuge herabgesetzt.

Sicherheit für Unfallopfer erhöht

Laut des Leiters der Abteilung Kraftfahrtversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Tibor Pataki, herrsche nach Massenkarambolagen stets Chaos und kaum Übersicht. Darüber hinaus sei ein Unfallverursacher bzw. Schuldiger kaum zu ermitteln. Daher sollen die neuen Statuten den Unfallbeteiligten mehr Sicherheit verleihen, indem von nun an alle Schäden in voller Höhe durch die Versicherer reguliert werden.

In der Vergangenheit wurde nur bei einem reinen Heckschaden die Gesamtheit der Kosten erstattet. Außerdem waren zumeist nicht die eignen Kfz-Haftpflichtversicherer für die Schadenregulierung zuständig, sondern dafür engagierte Versicherer.

Die folgende Tabelle zeigt die bisherige und aktuelle Regelung im Vergleich:

bisherneu
nur Frontschaden25 %100 %
Front-und Heckschaden, Totalschaden66 %100 %
nur Heckschaden100 %100 %

Freiwillige Schadensbehebung durch Versicherer

Schon seit mehr als 30 Jahren existiert unter den Kfz-Versicherern eine freiwillige Vereinbarung, welche eine zügige und problemlose Schadenregulierung verspricht. Dafür urteilt ein Gremium des GDV, ob eine Massenkarambolage nach ihren Maßstäben vorliegt. Ihr Urteil fußt auf den polizeilichen Berichten.

Bei Erfüllung folgender Kriterien kommt es zu einer freiwilligen Schadensbehebung:

  • keine Festlegung auf einen Unfallverursacher
  • mindestens 40 beteiligte Fahrzeuge; bei kaum erklärbaren Unfallhergängen genügen 20 Fahrzeuge
  • Stattfinden des Unfalls in einem engen Zeit-und Ortsfenster

Massenunfälle auf deutschen Straßen

Insbesondere Glatteis, Nebel oder starker Schneefall sind die Hauptursachen für Massenkarambolagen auf deutschen Autobahnen. Bei der letzten großen Kollision war jedoch ein Sandsturm verantwortlich: Im April 2011 stießen auf der A19 bei Rostock 83 Fahrzeuge zusammen. Im Zuge der Karambolage ereigneten sich acht Todesfälle und 100 Menschen wurden verletzt.

1983 wurde die freiwillige Regulierungsaktion aktiv. Seitdem regulierten die Kfz-Haftpflichtversicherer Schäden von 17 Massenkarambolagen. Dafür wurden circa 7 Millionen Euro aufgewendet.

Beitrag veröffentlicht in: KFZ-Versicherung

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