Was kostet eine Lasik-Op-Krankenversicherung?
Die erstinstanzlichen Gerichte bewerten die Frage, ob eine Lasik-OP zur Korrektur bei Kurzsichtigkeit von den privaten Krankenversicherern als Behandlung einer Krankheit und somit als medizinisch notwendig anzusehen ist, sehr uneinheitlich. Nur wenn dies der Fall ist, sind die Krankenkassen verpflichtet, die mit einer solchen Operation verbundenen Kosten zu übernehmen.
Einige Gerichte bejahen dies, weil sie der Auffassung sind, dass die Lasik-OP geeignet ist, die beim Versicherten vorliegende Kurzsichtigkeit zu heilen, so dass man nach objektiven, medizinischen Erfahrungen die medizinische Notwendigkeit als gegeben ansehen könne.
Die Lasik-OP würde das körperliche Leiden der Fehlsichtigkeit beheben, was dem natürlichen Zustand des Auges am nächsten kommen würde, wohingegen eine Brille oder Kontaktlinsen die Fehlsichtigkeit nur während der Zeit des Tragens dieser Hilfsmittel korrigieren, aber nicht dauerhaft heilen, sondern nur eine Ersatzfunktion für das kranke Organ wahrnehmen würden.
Die Gegenmeinung geht von einer fehlenden medizinischen Notwendigkeit aus und ist der Auffassung, es genüge, den Versicherten bei Kurzsichtigkeit eine Brille oder Kontaktlinsen zur Verfügung zu stellen, die die Fehlsichtigkeit korrigieren würden bzw. diese Hilfsmittel seien gegenüber einer Lasik-OP sicherer und risikoärmer. Demgegenüber wäre eine Lasik-OP, die rein kosmetische Gründe hätte, nachrangig.
Gesetzliche Krankenkassen sind aufgrund eines Beschlusses des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen derzeit nicht verpflichtet, die Kosten für eine Lasik-OP zu übernehmen. Denn nur diejenigen neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden von den Krankenkassen bezahlt, die als Empfehlung in den beschlossenen Richtlinien der Bundesausschüsse aufgenommen werden, weil deren diagnostischer und therapeutischer Nutzen anerkannt wurde. Lasik-OP´s als ein Verfahren der refraktiven Augenchirurgie wurde eine solche Empfehlung verwehrt. Stattdessen wurden die Lasik-OP´s in den Katalog der individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL-Katalog) aufgenommen. Sämtliche dort aufgeführten Leistungen müssen die Versicherten selbst zahlen.
Bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherern ist eine durchgeführte Lasik-OP durchaus ein Hindernisgrund für den Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.