Krankentagegeld: Kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Krankentagegeld dient dazu, Verdienstausfälle im Zuge einer gesundheitlich bedingten Arbeitsunfähigkeit zu kompensieren. Besonders für Selbstständige ist diese private Zusatzversicherung sinnvoll. Vorsicht ist allerdings vor Missverständnissen geboten: Das Krankentagegeld sei kein Ersatz für eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung, so das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes München vom 27.07.2012 (Az.: 24 U 4610/11).

Selbstständigem wird kein Beibehalt des Krankentagegeldes gewährt

Ein selbstständiger Versicherungsnehmer, der zwischen 1998 und 2008 zeitweise chronische Bandscheibenvorfälle sowie zwei Herzinfarkte erlitten hatte, klagte erfolglos gegen die Kürzung des vertraglich festgeschriebenen Krankentagegeldes seitens des Versicherers. Das Argument des Selbstständigen, dass ein durch Krankheit geringeres Einkommen kein Grund für eine Kürzung sein dürfe, stützte das Gericht nicht. Auch die Tatsache, dass Selbstständigen im Gegensatz zu Arbeitnehmern kein geregeltes Monatseinkommen zur Verfügung steht, sah das Gericht als nicht ausreichend an. Entsprechend wurde die eingeklagte Fortsetzung des ursprünglichen Versicherungsvertrages abgewiesen.

Absicherung nur gegen temporäre Arbeitsunfähigkeit

Hintergrund dieses Gerichtsbeschlusses ist, dass der Versicherer die Höhe des Krankentagegeldes und somit auch die Höhe des künftigen Beitrages herabsetzen darf, wenn das Nettoeinkommen des Versicherten über längere Zeit sinkt. Eben das war bei dem Selbstständigen der Fall: Wegen seiner Erkrankungen war er im Zeitraum von 1998 bis 2008 durchschnittlich 4 bis 5 Monate krankgeschrieben und hatte entsprechende finanzielle Einbußen. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass das Krankentagegeld nicht dafür vorgesehen sei, finanzielle Verluste abzusichern, die von dauerhaften Erkrankungen herrühren. Nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit sowie teilweise Arbeitsunfähigkeiten sind demnach abgesichert. Für alle anderen Fälle wurde auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung als adäquater Schutz verwiesen.