Krankentagegeld: Kürzung auf Nettoeinkommen
Immer wieder kommt es zur Problematik das der private Krankenversicherer im Leistungsfall beim Krankentagegeld nur soviel Tagegeld zahlen will, wie es dem aktuellen Nettoeinkommen entspricht. Der Versicherer also das versicherte Tagegeld kürzt.
Anscheinend ist den Versicherer nicht bewusst das es sich bei der Tagegeldversicherung um eine Summenversicherung handelt, nicht um eine Schadenversicherung, was der BGH am 04.07.2001 so auch bestätigt hat.
Nach § 4 Abs 4 MB/KT 94 kann die versicherte Krankentagegeld-Höhe einem gesunkenen Nettoeinkommen ggf. angepasst werden. Das bedeutet nach dem BGH aber nicht, dass im Leistungsfall automatisch die versicherte Tagegeldhöhe gekürzt werdend darf.
„Derartige Herabsetzungen des Tagessatzes werden erst für die Zukunft wirksam, frühestens zwei Monate nach Kenntnis des Versicherers von der Einkommensminderung. Selbst bei bereits eingetretener Arbeitsunfähigkeit sind Leistungen in der Zeit davor in ungeschmälerter Höhe zu erbringen. Eine ständig und automatisch sofort wirksame Anpassung an die jeweiligen Einkommensverhältnisse des Versicherten ist mit der Klausel also gerade nicht verbunden. „ BGH
Bei Selbständigen ergibt sich dann noch sehr oft die Problematik der schwankenden Einkünfte und die damit problematische Festlegung des Durchschnittsverdienstes. Auch dazu gibt es ein interessantes Urteil des OLG Köln, dass besagt das der 12 Monatszeitraum zu gering ist, ein Dreijahreszeitraum, so wie er auch im Unterhaltsrecht üblich ist, der Sache mehr gerecht wird.
Ganz am Rande sind die Bedingungen der Krankentagegeldversicherung der Versicherer nicht gut formuliert. Was ist das Nettoeinkommen bei einem Selbständigen/Freiberufler?
Gewinn vor Steuern, nach Steuern, mit und ohne Abschreibungen usw. Viele Fragen, die im Zweifel im Streit mit dem Versicherer geklärt werden müssen. Also besser vorher sich vom Versicherer rechtsverbindlich bestätigen lassen wie er das Nettoeinkommen definiert, anstatt es später ggf. durch Gerichte klären zu lassen.