Für Hund und Halter: Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Etwa sieben Millionen Hunde leben, zumeist recht friedlich, in Deutschland. Dennoch ereignen sich rund 100.000 Haftpflichtschäden pro Jahr durch Hunde, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermeldet. Zuverlässig abgesichert ist man als Halter dann mit einer speziellen Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Was eine Hundehalterhaftpflichtversicherung leistet
Die Begleichung eines Schadens liegt in der Verantwortung des Hundehalters. Die finanziellen Folgen eines Schadens durch den eigenen Hund kann mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Die Versicherung greift bei:
- Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Kosten für eine Behandlung nach einem Biss)
- Sachschäden (z. B. Zerstörung wertvoller Gegenstände durch den Hund)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)
Diese Art der Haftpflichtversicherung kann mit einer privaten Versicherung verglichen werden, da eigene Schäden nicht durch sie beglichen werden. Vom Gesetz her gelten Familienangehörige nicht als Dritte. Sie werden also auch als Halter angesehen und haben deshalb keinerlei Anspruch auf eine Kostenerstattung durch die Haftpflichtversicherung, z. B. nach einem Biss. Ein solcher Fall lässt sich jedoch durch eine private Unfallversicherung abdecken.
Gefährdungshaftung besteht immer
Ein Hund gilt als potentielle Gefahrenquelle, sodass laut Gesetz immer die Gefährdungshaftung Bestand hat. In der Folge ist der Hundehalter immer in der Verantwortung, etwaige Schäden durch seinen Hund zu beheben. Dies gilt auch bei der Abwesenheit des Hundehalters oder auch bei absolut korrektem Verhalten.