Gewährleistungsbürgschaft für Bauträger: Absicherung der Mängelbeseitigung

Als Bauträger werden Baugesellschaften bezeichnet, die große Grundstücke von Gemeinden/Kommunen erwerben und diese in der Folge beplanen, für ein Bauprojekt erschließen und bebauen. Nach dem Ende des Bauprojektes werden die bebauten Flächen gewinnbringend an Interessenten verkauft. Bauträger sind dabei den jeweiligen Behörden oder Bauunternehmen gegenüber verantwortlich, die als Vertragspartner fungieren. Dies gilt auch für die Garantie einer mangelfreien Übergabe des Bauprojekts nach der Fertigstellung.

Gewährleistungspflichten von Bauträgern und Risiken

Bauträger sind verpflichtet ihrer Gewährleistungspflicht nachzukommen, wenn sie ein fertig gestelltes Bauprojekt an den Vertragspartner übergeben. Die Gewährleistungsfrist beträgt auf Grundlage des BGB fünf Jahre, beginnend mit der Abnahme des Projekts durch den Bauherren. Bis zum Ende dieses Zeitraums muss der Bauträger für die Beseitigung von festgestellten Mängeln zur Verfügung stehen. Falls dieser vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlungsunfähig wird, müsste der Vertragspartner die Kosten zur Beseitigung der Mängel selbst tragen. Als Absicherung gegen dieses Risiko ist bereits im Vertragsabschluss eine Gewährleistungsbürgschaft durch den Bauträger zu erbringen.

Gewährleistungsbürgschaft Bauträger: Eigenschaften und Abschlussmöglichkeiten

Gewährleistungsbürgschaften sorgen dafür, dass dem Bauherren bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist genügend Geld zur Beseitigung von Mängeln zur Verfügung steht, auch wenn der ausführende Bauträger dies aus irgendwelchen Gründen nicht mehr selbst leisten kann. Mit dem Geld aus der Bürgschaftssumme kann ein anderer Betrieb mit der Behebung der Mängel beauftragt werden, ohne dass der Bauherr selbst dafür aufkommen müsste.

Die Bürgschaft kann bei einer Bank oder in Form einer Bürgschaftsversicherung oder auch Kautionsversicherung genannt erbracht werden. Für den Antragsteller ist die Versicherungslösung finanziell deutlich attraktiver da:

  • weniger Sicherheiten vom Versicherer gefordert werden als bei einer Bankbürgschaft,
  • die Kreditlinie des Bauträgers durch die Versicherung nicht belastet wird,
  • und die Kosten für die Verwaltung der Bürgschaft übersichtlich gestaltet sind, was für die Kostenkalkulation sehr hilfreich ist.

Hinweis: Die Besorgung der Bürgschaft kann dem Vertragspartner zudem die finanzielle und professionelle Zuverlässigkeit des Bauträgers aufzeigen. Die Tatsache, dass dieser vom Bürgen als geeignet für den Abschluss der Bürgschaft eingestuft wird, beweist, dass die Bonität des Bauträgers die Anforderungen des Bürgschaftsgebers erfüllt.

Als Versicherungsmakler mit umfangreicher Erfahrung im Bürgschaftsgeschäft dürfen wir auch für viele Bauträger die passenden Lösungen erarbeiten.