Häufige Fragen zur D&O-Versicherung
Wofür braucht man eine D&O Versicherung?
Die D&O Versicherung deckt die Außenhaftung ab. Wenn also Dritte (Gläubiger, Lieferanten, Mitarbeiter, Behörden) die versicherte Person in Anspruch nehmen. Die grösste Bedeutung erlangt die Außenhaftung wegen eines möglichen verspäteten Insolvenzantrages.
Weit wichtiger ist der Versicherungsschutz für die sogenannte Innenhaftung. Das ist die Haftung des Unternehmensleiters, gerade wenn er Fremdgeschäftsführer ist, gegenüber der eigenen Gesellschaft. Sehr oft versucht die Gesellschaft einen Schaden, den sie z.B. einem Vertragspartner ersetzen muss, per Regress vom eigenen Geschäftsführer ersetzt zu bekommen.
Wer ist versichert?
Primär besteht Schutz für die Unternehmensleiter (Vorstände, Geschäftsführer usw.). Diese haften im Rahmen ihrer Organtätigkeit unbeschränkt mit ihrem ganzen Privatvermögen. Auch leitende Angestellte, soweit diese im Einzelfall eine entsprechende Tätigkeit übernehmen, werden über die D&O Versicherung geschützt.
Was sind typische Schadenszenarien?
- Verjährenlassen von Forderungen
- Unterlassende Inanspruchnahme von Subventionen
- Nichtabführung von Steuern
- Unwirksame Kündigungen gegen Mitarbeiter
- Unterlassene Bonitätsprüfung bei der Aufnahme neuer Kundenverbindungen
- Fehlende oder mangelhafte Überwachung von Mitarbeitern
Was ist mit der D&O Versicherung versichert – Kosten ?
Die D&O leistet die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen und befriedigt berechtigte Forderungen. Gute Produkte beinhalten auch Rechtschutz, bevor z.B. ein Versicherungfall eintritt.