Empfehlenswerter Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
Etwa 23 Millionen Deutsche sind ehrenamtlich tätig. Ihre Unterstützung entlastet Organisationen und macht viele Angebote im Sozialbereich überhaupt erst möglich. Doch ebenso, wie Ehrenamtliche das Wohl anderer Personen im Blick haben, sollten sie sich auch um ihre eigene Absicherung kümmern. In den meisten Fällen sind sie bei dem Träger versichert, für den sie ehrenamtlich arbeiten. Im Idealfall wird diese Absicherung noch durch einen individuellen Versicherungsschutz ergänzt.
Gesetzliche Unfallversicherung nicht überall gegeben
Ob die Tätigkeit gesetzlich unfallversichert ist, lässt sich beim Verein oder Träger in Erfahrung bringen. Vor allem in folgenden Bereichen ist eine gesetzliche Unfallversicherung die Norm:
- Kirchen
- Kommunen
- Bildungswesen
- gesetzlich geregelte Freiwilligendienste
- Wohlfahrtspflege
- Rettungsunternehmen
Versicherungsmöglichkeiten über die Organisation
Für Organisationen bieten sich verschiedene Möglichkeiten, ihre Ehrenamtlichen abzusichern:
- Betriebs– bzw. Vereinshaftpflichtversicherung: Hiermit wird die Einrichtung vor Haftpflichtansprüchen geschützt. Es ist darauf zu achten, dass die Ehrenamtlichen explizit im Versicherungsschutz integriert sind.
- Gruppenunfallversicherung: Die private Gruppenunfallversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn keine gesetzliche Unfallversicherung besteht.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung ist eine gute Ergänzung zur Gruppenunfallversicherung und kann den Ehrenamtlichen über einen preiswerten Rahmenvertrag angeboten werden.
Private Unfall- und Haftpflichtversicherung sind ratsam
Besteht nur ein mangelhafter oder womöglich gar kein Versicherungsschutz über den Träger, ist es dringend empfohlen, sich privat abzusichern. Eine private Unfallversicherung gilt nicht nur für das Ehrenamt, sondern kann in allen möglichen Bereichen greifen, wie beispielsweise Beruf und Freizeit. Sollte es nun zu einer dauerhaften Schädigung kommen, zahlt die Versicherung je nach Vertrag und Verletzung eine einmalige Invaliditätsleistung. In schweren Fällen ist auch eine lebenslange Unfallrente möglich.
Darüber hinaus ist auch die Haftpflichtversicherung nicht zu vernachlässigen: Sollte die Organisation keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist es ratsam, sich um eine private Haftpflichtversicherung zu kümmern. Denn auch Ehrenamtliche müssen für verursachte Schäden aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung sollte man aber auch unabhängig vom Ehrenamt haben.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei einer Absicherung über den Träger immer nur die ehrenamtliche Tätigkeit und eventuelle der Hin- und Rückweg versichert sind. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte auch privat Vorkehrungen treffen.