Denkmalschutz und Gebäudeversicherung: Was beachtet werden sollte
Nach dem deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz beläuft sich die Zahl der denkmalgeschützten Gebäude in Deutschland auf etwa 1 Mio. Mit rund 120.000 Gebäuden fällt der Großteil dabei auf das Bundesland Bayern.
Denkmalschutz wird stets per Gesetz oder Verwaltungsakt verliehen. Dazu kommt es, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an einer Erhaltung des Gebäudes besteht. Ein solches Interesse wird zum Beispiel mit einem hohen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Stellenwert legitimiert.
Denkmalschutz kann nicht nur für ein Gebäude an sich gelten, sondern auch für dessen Umgebung, sofern sie relevant für die Wirkung des Gebäudes ist. Hier spricht man von denkmalschutzrechtlichem Umgebungsschutz.
Einzeldenkmal vs. Ensemble
Denkmalschutz kann einerseits für Einzeldenkmäler, sprich für eigenständige Gebäude, gelten. Andererseits kann dieser sich auch auf ganze Ensembles erstrecken. Dabei stellen ganze Straßenzüge, historische Stadtkerne und Plätze sogenannte Ensembles dar, die als Ganzes zu schützen sind.
Nicht jedes der einzelnen Gebäude muss in diesem Fall als Baudenkmal klassifiziert sein. Ziel des Schutzes ganzer Ensembles ist die Erhaltung von ansehnlichen Stadtbildern, sodass hier ohne Frage auch der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz greift.
Denkmalschutzbehörde vs. Eigentümer
Sollte ein Eigentümer planen, an seinem Haus, welches als Einzeldenkmal unter Schutz steht, Veränderungen vorzunehmen, müssen diese mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen werden und von ihr akzeptiert werden. Dies betrifft sowohl das Innere als auch das Äußere der Anlage. Steht dagegen ein Gebäude unter Ensembleschutz, muss der Eigentümer nur Änderungen an der Fassade bei der Behörde anmelden.
Hinweis
Denkmalschutz im Rahmen der Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherer sind darüber zu informieren, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Ansonsten entstehen Probleme im Schadenfall. Wichtig in diesem Zusammenhang: Nicht jeder Versicherer versichert (in der Regel über die Wohngebäudeversicherung, wenn das Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird) denkmalgeschützte Objekte.
Empfehlenswert ist es daher, sich vorher bei einer größeren Zahl an Versicherern zu informieren. Alternativ können Sie diese Aufgabe auch an einen professionellen Versicherungsmakler abtreten.