Wichtige Bürgschaftsversicherungen, die Handwerksbetriebe kennen sollten
Bei Aufträgen im Baugewerbe oder unter anderen Umständen ist die Absicherung des Werkvertrags durch Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften mit Hilfe einer Versicherung wohl bekannt. Weniger bekannt ist die Möglichkeit, Anzahlungen ebenfalls über eine entsprechende Bürgschaftsversicherung absichern zu lassen.
Im Folgenden sollen die Bürgschaftsarten, die für Handwerker wichtig sind, kurz beschrieben werden. Ebenso werden die Vorteile einer Bürgschaftsversicherung gegenüber anderen Absicherungsmöglichkeiten erläutert.
Relevante Bürgschaftsarten für Handwerksbetriebe
Im Werkvertrag garantieren Handwerksbetriebe die mängelfreie Erfüllung der anfallenden Arbeiten. Mit dem Abschluss einer Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft wird durch den Auftragnehmer sicher gestellt, dass bis zum Ablauf einer Frist genügend Kapital zur Beseitigung von Mängeln vorhanden ist, auch wenn der ausführende Betrieb vorher in Insolvenz geht. Während eine Gewährleistungsbürgschaft bis zum Ende der Gewährleistungsfrist läuft, gilt eine Vertragserfüllungsbürgschaft bis zum Verjährungszeitpunkt.
Anzahlungsbürgschaften helfen Handwerksbetrieben in der Vorleistungsphase
Handwerker müssen in Vorleistung treten, um ihre Arbeit erledigen zu können. Dabei fallen hohe Kosten für die Beschaffung von Arbeitsmaterialien sowie für das Personal an. Daher verlangen viele Betriebe Anzahlungen, um die Kosten der Vorleistung ohne Verlust tragen zu können. Anzahlungen können über eine Anzahlungsbürgschaft abgesichert werden. Diese kommt beiden beteiligten Parteien zugute:
Der Auftraggeber erhält die Anzahlung aus der Bürgschaftssumme zurück, falls der Auftragnehmer den Vertrag z.B. wegen einer Insolvenz nicht fristgerecht erfüllen kann.
Der Auftragnehmer kann seiner Arbeit nachgehen ohne sich Sorgen über die Kosten für die Vorleistung machen zu müssen.
Vorteile einer Bürgschaftsversicherung im Vergleich mit einer Bankbürgschaft
Diese Bürgschaften können in Form eines Avalkredits bei einer Bank oder über eine Bürgschaftsversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungslösung ist dabei wesentlich attraktiver für den Handwerksbetrieb, der die Bürgschaft besorgen muss.
- Banken verlangen oft hohe Sicherheiten für den Abschluss einer Bürgschaft. Diese fallen bei Versicherern je nach Bonität des Antragstellers deutlich niedriger aus und können gegebenenfalls sogar komplett entfallen.
- Dies wiederum verschafft Handwerksbetrieben einen Liquiditätsvorteil, da nun weniger Geld in die Bürgschaft investiert werden muss.
- Im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft belastet eine Bürgschaftsversicherung nicht die Kreditlinie des Unternehmens.
- Während bei einer Bank noch Extrakosten entstehen, sind bei einer Versicherungslösung sämtliche Kosten in der Jahresprämie enthalten.
- Zudem ist die Abwicklung einer Bürgschaftsversicherung deutlich schneller, da umfangreiche Risikoprüfungen oftmals entfallen.
Vorteile von Bürgschaftsversicherungen gegenüber Sicherheitseinbehalten
Eine andere Form der Absicherung besteht in Sicherheitseinbehalten, wobei gewöhnlich 5% der Auftragssumme als Sicherheit beim Auftraggeber hinterlegt werden. Dies belastet die Liquidität des Auftragnehmers bis zum Erfüllen der Vertragsbedingungen. Wenn außerdem der Auftraggeber vor Rückzahlung der Summe insolvent wird, würde der Auftragnehmer das Geld schlimmstenfalls nie zurück erhalten. Auch deswegen ist eine Versicherungslösung vorzuziehen.
Anzahlungsbürgschaften günstig über eine Bürgschaftsversicherung absichern
Wir empfehlen unseren Kunden im Handwerk grundsätzlich, Anzahlungsbürgschaften zu nutzen um von Kunden Anzahlungen fordern zu können. Diese stellen die kostengünstigste Methode der Absicherung der Anzahlungssumme dar und entsprechen auch den Bedürfnissen des Handwerksbetriebs.
- Zum einen wird der Finanzierungsaufwand zur Erfüllung des Auftrags vermindert, da der Kunde bereits einen Teil der Rechnungssumme gezahlt hat.
- Zudem verringert sich das Risiko von Zahlungsausfällen, falls der Auftraggeber vor der Vertragserfüllung in Insolvenz geht.