Binnenversicherung schützt gegen Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern
Die meisten Pflegeeltern vertrauen darauf, dass die Pflegekinder über ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Das ist auch der Fall, allerdings sind nur Schäden gegenüber Dritten im Versicherungsschutz inbegriffen.
Kein ausreichender Versicherungsschutz durch das Jugendamt
Zwar können bei guten Tarifen beide Parteien bei Personenschäden untereinander versichert sein. Für Sachschäden gilt dies jedoch nur, wenn diese gerichtlich geltend gemacht werden können.
Ein weiterer Fehlschluss ist die Annahme, dass das Jugendamt für die Kosten aufkommt. Doch das Jugendamt hat nicht immer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, und wenn, dann wird sie meist durch bestimmte Voraussetzungen und Deckungslücken eingeschränkt.
Binnenversicherung als unkomplizierte Lösung
Für diese Problematik haben wir gemeinsam mit einem Versicherer eine Lösung erarbeitet: Die Binnenversicherung sichert sowohl Schäden der Pflegeeltern gegenüber den Pflegekindern als auch andersherum geartete Fälle ab. Sie lässt sich problemlos als separater Vertrag zu einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung abschließen.