Passende Berufshaftpflicht für Zahnärzte dank individueller Beratung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte, die im präventiven, diagnostischen und therapeutischen Bereich tätig sind, soll die Kosten für möglicherweise entstehende Schadenersatzkosten decken.
In der Erweiterung der Berufshaftpflicht wird kein genereller Strafrechtsschutz gegeben, aber die Versicherung soll Kosten decken, die aufgrund einer Klage und eines Strafverfahrens entstehen.
Wenn bei einer Behandlung beispielsweise der Bohrer abrutscht und Nerven, die Zunge oder umliegende Zähne beschädigt werden, tragen Sie die entstehenden Kosten. Daher sollten Sie einen erweiterten Strafrechtsschutz besitzen, der in diesem Fall Gerichtskosten oder Schadensersatzkosten für Sie trägt.
Wir sind darauf spezialisiert, eine individuell abgestimmte Versicherung für Sie zu finden, die Sie in finanziellen Dingen in diesen Situationen unterstützt. Dabei vergleichen wir die Angebote der unterschiedlichen Versicherer.
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