Berufshaftpflicht für Notare: Die richtige Absicherung gegen Vermögensschäden
Die Aufgaben von Notaren belaufen sich darauf, Verträge amtlich zu beglaubigen, Vertragspartnern unabhängig und unparteiisch Bedingungen und Klauseln zu erläutern und somit für reibungslose und einfache Vertragsschlüsse zu sorgen. In einigen Regionen ist es zudem üblich, dass Notare in einer Doppelfunktion agieren, dass nämlich Rechtsanwälte in das Amt des Notars berufen werden und somit als Anwaltsnotare agieren.
Bei Vertragsschlüssen trägt der Notar eine große Verantwortung, da er für alle Parteien gleiche Bedingungen garantiert und zudem Fragen und Probleme klärt. Diese Verantwortung steigt bei zunehmender Größe und Bedeutung der Verträge. Des Weiteren muss ein Notar 30 Jahre lang Haftung für seine Arbeit tragen, denn wenn er aufgrund seiner Entscheidungen meist einem Auftraggeber versehentlich einen Vermögensschaden zufügt, ist er dafür haftbar.
Daher ist eine umfassende Berufshaftpflicht für Notare unumgänglich, um mögliche Strafverfahrens- und Anwaltskosten zu decken und für den Fall von Rechtsstreitigkeiten vorzusorgen. Zudem ist eine Berufshaftpflicht oftmals auch rückwirkend möglich, um eben die Haftung für vorausgegangene, unbekannte Schäden zu versichern. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Information zum Thema Berufshaftpflicht für Notare und Anwaltsnotare, um Ihnen eine angepasste und individuelle Versicherung zu vermitteln.
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