Berufshaftpflicht für Freiberufler: Individuelle Beratung für einen bestmöglichen Schutz wichtig
Der Begriff Freiberufler bezeichnet Beschäftigte in wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeitsbereichen, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Hierzu können beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure usw gehören, in deren Beschäftigung auf eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung nicht zu verzichten ist.
Wir bieten für jede Berufsgruppe individuelle Beratung und können auf spezielle Bedürfnisse eingehen, um eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Freiberufler zu erreichen.
Damit Sie gegen Risiken abgesichert sind, versichern wir Sie mit einer auf Sie abgestimmten Berufshaftpflichtversicherung.
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