Berliner Versicherung AG (BVAG) insolvent?
Nein ist erstmal die erste Antwort.
Richtig ist, die BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 25.3.2015 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht. Der Grund dafür ist, das der Vorstand der Berliner Versicherung AG vorab die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 88 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) angezeigt hat.
Wie geht es nun weiter:
Sollte das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließen wird weiteres durch den § 16 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
Dieser besagt dass Versicherungsverhältnisse mit Ablauf von einem Monat seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden.
Im Insolvenzverfahrens dienen die Bestände des Sicherungsvermögens der vorrangigen Befriedigung der Forderungen der Versicherten, Versicherungsnehmer, Begünstigten und geschädigten Dritten (§ 77a Abs. 1 Satz 1 VAG).
Was empfehlen wir unseren Kunden bzw. welche Maßnahmen haben wir getroffen.
Da naturgemäß im Schadenfall nicht garantiert werden kann, dass das Sicherungsvermögen ausreicht einen Schadenfall komplett zu bezahlen, haben wir die betroffenen Verträge per sofort bei einem anderen Versicherer versichert.
Weiterhin haben wir die Berliner Versicherung AG aufgefordert per sofort die Verträge zu beenden und uns dabei auf § 314 BGB bezogen.
Unsere Kunden haben damit weiterhin vollen Versicherungsschutz. In Bezug auf die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen haben wir das maximal Mögliche unternommen.
Schade ist dieser Insolvenzantrag natürlich schon. Bot die Berliner Versicherung AG doch teilweise sehr kundenfreundliche Lösungen gerade für betriebliche Versicherungen an. Woran der Versicherer letztendlich wohl gescheitert ist, darüber kann man Stand heute wohl nur spekulieren.
Ergänzende Info:
Eine Informationen vom Insolvenzverwalter (Rae Hilgers &Partner) besagt, daß der Rückversicherer der Berliner Versicherung AG der Weiterführung der Rückversicherungsverträge zugestimmt hat.