Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung ab 2013
Jedes Jahr beschließt die Bundesregierung neue Werte für die Beitragsbemessungs-Grenze der Sozialversicherung in den alten sowie in den neuen Ländern. Kürzlich wurden die neuen Zahlen veröffentlicht, die zwar noch vom Bundesrat abgesegnet werden müssen, jedoch als sicher gelten. Die neuen Werte und die damit verbundenen Veränderungen für Ihre Versicherung erfahren Sie an dieser Stelle.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung über die Sozialversicherungs-Grenze 2013 veröffentlicht. Demnach steigt der Wert in den alten und den neuen Ländern wiederholt getrennt. Nachdem 2012 bereits für die alten Länder eine Erhöhung um 100 Euro, in den neuen Ländern aber keine Veränderung beschlossen worden war, geht die Schere nun weiter auseinander. Für 2013 steigt die Beitragsbemessungs-Grenze (BBG) in den alten Ländern um 200 Euro und in den neuen Ländern um 100 Euro. Insgesamt beläuft sich die BBG in der Rentenversicherung in den westlichen Ländern auf 5.800 Euro und im Osten auf 4.900 Euro, obwohl der Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und der FDP eine Angleichung der Renten anvisiert hatte.
Die neuen Werte für die Beitragsbemessungs-Grenzen der Sozialversicherung werden jährlich mithilfe von gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Demnach wurde die Einkommensentwicklung des Vorjahres der Berechnung, in diesem Fall also von 2011, in Betracht gezogen. In den alten Bundesländern stieg diese um 3,07 Prozent, während in den neuen Ländern ein leicht geringerer Zuwachs von 2,97 Prozent vermerkt wurde. Als bundeseinheitliche Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung galt der Faktor von 3,09 Prozent.
Auch für andere Versicherungen wurden neue Grenzen ermittelt. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt für 2013 bundesweit eine Beitragsbemessungsgrenze von 3.937,50 Euro, die damit um 112,50 Euro ansteigt. Die Versicherungspflicht-Grenze in der Jahresarbeitsentgelt-Grenze wird um 1.350 Euro auf 52.200 Euro jährlich. Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt können daneben auch eine private Krankenversicherung in Betracht ziehen.