1,1 Milliarden Euro Mehrbelastung für Versicherungsmakler

Und wieder mal wird eine Bürokratiemonster gebaut.

Die Lebensversicherung hat Probleme, es Bedarf Lösungen. Zum Teil ist dies sicherlich richtig. Allerdings wollen wir in diesem Blogbeitrag gar nicht ausführlicher darauf eingehen. Vielmehr soll thematisiert werden, welche Komponenten des Referentenentwurfs gar nichts mit einer Lebensversicherung zu tun haben.

Worum es geht: Konkret geht es uns um den Kostenausweis zu allen Versicherungen. Dieser ist zu finden im:

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen
Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) vom 26.5.2014, 11.04 Uhr

Dort steht, wie der Paragraph 61 des VVG geändert werden soll:

Nach § 61 Absatz 2 wird folgender Absatz angefügt:
„(3) Der Versicherungsvermittler hat dem Versicherungsnehmer die ihm für den
Abschluss des Vertrages mit dem Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbarte
Provision als Gesamtbetrag in Euro mitzuteilen. Er hat dies nach § 62 zu dokumentieren.“

Hier ist nichts von einer Eingrenzung auf die Lebensversicherung zu lesen.

Ebenfalls im Referentenentwurf ist zu lesen:

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Aufwand aus Informationspflicht betrifft zum größten Teil die Information der Versicherungsnehmer über die Abschlussprovision (§ 61 Absatz 3 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz – VVG) mit 1.150.000,00 Euro.

Nun zum wirklichen Leben – fern der anscheinend realitätsfremden Welt in Berlin.

Als Versicherungsmakler bieten wir unserem Kunden in der Regel nicht nur eine Lösung (Versicherungsangebot) an, sondern mehrere, teilweise zehn und mehr in einem Vergleich und stellen dabei Preis und Leistung gegenüber. Dies hat den einfachen Grund, dass sich die Angebote der Versicherer sowohl in Preis als auch Leitung unterscheiden, weswegen eine separate Betrachtung nicht zielführend ist.

Praktisches Beispiel Private Haftpflichtversicherung

Hier erhalten wir je nach Versicherer und dann teilweise je nach Produkt (Beamtentarife haben teilweise reduzierte Sätze) nach der Form, wie wir die Abwicklung durchführen, (faxen wir den Antrag oder geben wir den online in das Extranet des Versicherers ein) Courtagesätze zwischen 17,5% bis zu 27 % der Nettoprämie (Beitrag ohne Versicherungssteuer). Das BMF setzt wohl Provisionen = Courtagen, dieses weiter zu differenzieren würde hier sicherlich zu weit führen.

Sprich, wir müssten für jedes einzelne Angebot die Courtage berechnen, um den absoluten Betrag zu ermitteln. Da wir in der Regel nur Jahresverträge vermitteln, müssten wir das dann für das einzelne Jahr berechnen oder wie möchte das BMF es haben?
Ach ja, ganz vergessen, wenn wir dann noch unterschiedliche Zahlungsweisen anbieten, müssten wir auch nochmal andere Beträge berechnen, da Versicherer bei unterjährigen Zahlweisen Ratenzahlungszuschläge auf den Beitrag nehmen. Der Beitrag ist dann, wie Sie sicher oben gelesen haben, die Berechnungsgrundlage für die Courtage.

Beispiel Kostenaufstellung

  • Versicherer Pfefferminzia Versicherungssumme 3 Mio €
  • Beitrag bei jährlicher Zahlungsweise 70 € + Versicherungssteuer.
  • Unsere jährliche Courtage 17,50 €, wenn wir den Antrag per Post oder Fax beim Versicherer einreichen.
  • Unsere jährliche Courtage 19,25 €, wenn wir den Antrag über das Extranet der Versicherer einreichen.
  • Zahlungsweise halbjährlich: Beitrag 72,10 € + Versicherungssteuer
  • Unsere jährliche Courtage 18,03 €, wenn wir den Antrag per Post oder Fax beim Versicherer einreichen.
  • Unsere jährliche Courtage 19,83 €, wenn wir den Antrag über das Extranet der Versicherer einreichen.
  • Versicherer Pfefferminzia Versicherungssumme 5 Mio €
    Beitrag…
  • Versicherer Apfelsinia
    .
    .
    Versicherer Zitronia
    .
    .

Nehmen wir mal positiv an, wir schaffen die Berechnung und den Ausweis in 3 Minuten bei nur 10 Angeboten in einem Angebotsvergleich (wir lassen mal lieber die Optionen (Zahlungsweisen, unterschiedliche Einreichungsformen beim Versicherer außer acht).

Wir erstellen pro Arbeitstag ca. 30 Angebotsvergleiche. Das bedeutet ein Mehraufwand pro Tag von 1,5 Stunden nur für die Erstellung des Kostenausweises oder pro Monat ca. 30 Stunden. Ausgehend von einem Kostensatz von 70 € die Stunde (neben Löhnen incl. aller Nebenkosten sind in den Stundensatz einzukalkulieren; Kosten für Büro, Software, Material, Fortbildung, externe Kosten wie Buchführung, Steuerberater, Versicherungen usw. )

Allein für unseren kleinen Betrieb bedeutet dies bereits einen Mehraufwand von 2.100€ pro Monat, also 25.200 € pro Jahr.

In Deutschland gibt es abgerundet 46.000 registrierte Versicherungsmakler, die allesamt ebenfalls betroffen sind. Zwar gibt es unter ihnen auch kleinere Betriebe, jedoch ebenso sehr viele, wesentlich größere.

Bürokratiekosten sind also: 16.800 * 46.000 € = 1.159.200.000
abgerundet über 1,1 Milliarden Euro pro Jahr.

Ironiemodus ein. Nun ja, was sind schon 1,1 Milliarden € für Bürokratie. Wenn man ständig Nachrichten vom Berliner Flughafen serviert bekommt, ist man ja solche Zahlen gewöhnt. Ironiemodus aus.

Anscheinend hat der Referent oder wer immer diesen Entwurf gemacht hat, beschränkte mathematische Fähigkeiten oder einfach keine Ahnung, wie die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers aussieht. Womöglich trifft auch beides zu. Anders sind die abweichenden Zahlen nicht zu erklären.

Ach ja, was bringt das Ganze jetzt für den Kunden, wenn er weiß, ob wir für die Betreuung, Vermittlung und Unterstützung im Schadenfall für eine Privathaftpflicht 17,50 € oder 19,83 € pro Jahr bekommen?

Ist es für ihn nicht wichtiger, dass es basierend auf seine persönlichen Wünschen und seinem Risikoprofil die bestmögliche Lösung in Hinblick auf Preis und Leistung bekommt und im Schadenfall von uns sehr gut unterstützt wird?

Ergänzung vom 4.6.14

Wenn man nichts macht passiert nichts!

Anschreiben raus

2.6.14 an

Bundesfinanzministerium: Antwort bis jetzt: keine

MdB Franz Josef Holzenkamp  mein MdB vor Ort: Antwort bis jetzt: keine

MdB Axel Knoerig  MdB „um die Ecke“ in Diepholz 10 KM entfernen: Antwort bis jetzt: keine

4.6.14 an

Landesregierung Niedersachsen, Gesetz ist ja durch den Bundesrat zustimmungspflichtig: Anwort bis jetzt: keine

IHK Oldenburg, meine zuständige IHK, Antwort bis jetzt: 5.6.14, Rückmeldung der IHK; wundert sich auch, das von diesen keine Stellungnahme vom Gesetzgeber angefordert wurde

unsere Anmerkung: die IHK ist die Aufsichtbehörde für Versicherungsvermittler, warum fragt man diese nicht, wissen die Politiker alles besser…

MdB Dr. Michael Meister, nach meinen Informationen als Staatssekretär zuständig, Antwort bis jetzt: keine

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