12 Gründe für eine private Unfallversicherung

Es ist allgemein bekannt, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen während der Arbeit oder auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle gilt. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass sich zwei Drittel der Unfälle in der Freizeit zutragen.

Um auch in diesen Situationen abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Die folgenden 12 Gründe dafür verdeutlichen die Vorteile einer solchen Versicherung.

1. Mehr Freizeit als Arbeit

Selbst wenn man von einer 50-Stunden-Woche inklusive Arbeitsweg ausgeht, entspricht diese Zeit gerade einmal 30 % der Stunden, die in eine Woche insgesamt hat. Demnach deckt die gesetzliche Unfallversicherung zeitlich gesehen nur den kleineren Teil ab.

2. Kein Schutz für bestimmte Gruppen

Kinder, die noch nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen, verfügen über keine gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt auch für Rentner sowie Hausfrauen oder -männer. Besonders in solchen Fällen ist eine private Unfallversicherung ratsam.

3. Kapitalleistungen

Ein weiterer Vorteil der privaten Unfallversicherung sind die einmaligen Kapitalleistungen, die bei entsprechendem Versicherungsumfang zusätzlich zur Rente geleistet werden. Mit diesen Leistungen lassen sich beispielsweise Wohnungen behindertengerecht umbauen. Solche Maßnahmen wären ohne eine private Unfallversicherung kaum möglich.

4. Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung als Paket

Oftmals wird keine private Unfallversicherung abgeschlossen, wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Von dieser Vorgehensweise ist abzuraten, da sich die beiden Versicherungsformen keineswegs gegenseitig ersetzen:

  • Ein Krankheitsverlauf kann auch zur Berufsunfähigkeit führen. In diesem Fall würde die Unfallversicherung nicht greifen.
  • Andersherum muss ein Unfall nicht automatisch eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen.

Um in jedem Fall optimal versichert zu sein, ist es also empfehlenswert, beide Versicherungen abzuschließen.

5. Absicherung nach individuellem Bedarf

Für manche Berufe könne spezielle Gliedertaxen festgelegt werden. Beispielsweise ist es für einen Chirurgen sinnvoll, Tarife mit hohen Gliedertaxen für seine Hände abzuschließen. So lassen sich die speziellen Bedingungen eines Berufes passgenau absichern.

6. Verzicht auf Mitwirkung

Fallen die Folgen eines Unfalls aufgrund einer bestehenden Krankheit schlimmer aus (etwa bei Osteoporose) erfolgt eine anteilige Kürzung der Leistung. Allerdings verzichten viele Versicherer auf diesen Mitwirkungsanteil entweder zu einem gewissen Prozentsatz oder sogar komplett.

7. Hohe Absicherung von Kindern

Gerade bei Kindern besteht ein hoher Absicherungsbedarf, da sie Risiken nicht gut einschätzen können und außerdem nach einem schweren Unfall nahezu ihr gesamtes Leben behindert sind. Daher sollte der Versicherungsschutz bei ihnen besonders hoch ausfallen.

8. Medizinische Unterstützung

Auch für die medizinische Behandlung oder die Rehabilitation können Leistungen in Anspruch genommen werden, sogar dann, wenn noch unklar ist, ob es sich um einen bleibenden Schaden handelt. So versuchen die Versicherer, einer Invalidität vorzubeugen.

9. Niedriger Invaliditätsgrad

Während die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % bietet, ist bei der privaten Unfallversicherung lediglich ein Invaliditätsgrad von 1 % nötig, um Leistungen zu erhalten.

10. Weltweit versichert

Die private Unfallversicherung gilt weltweit und zu jeder Uhrzeit. Wo und aus welchem Grund der Auslandsaufenthalt erfolgt, spielt für die Leistung keine Rolle.

11. Keine Ausschlüsse

Auch Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind durch die private Unfallversicherung geschützt. Zudem gilt die Versicherung auch dann, wenn Medikamente oder Alkohol (bis zu bestimmten Promillegrenzen, je nach Anbieter) zu dem Unfall geführt haben.

12. Für jede Person in jedem Alter sinnvoll

Egal ob Kind, junger Erwachsener oder Rentner: Die private Unfallversicherung passt ihre Leistungen den Bedürfnissen der verschiedenen Lebensabschnitte und Krankheitsbilder an. So werden beispielsweise Mobilitätshilfen oder Assistance-Leistungen durch den Versicherer abgedeckt.