Photovoltaikversicherung

Spezialangebote für den Anlagenschutz

Um Photovoltaikanlagen bestmöglich zu schützen, eignen sich marktübliche Versicherungsprodukte in den seltensten Fällen. Für viele Anlagenbetreiber sind daher spezielle Deckungskonzepte von Interesse. Diese bieten nicht nur sinnvolle Leistungserweiterungen, sondern auch – entgegen häufiger Vorbehalte – einen konkurrenzfähigen und fairen Preis.

Die Schnittker Versicherungsmakler GmbH hält zwei Spezialangebote zur Absicherung von Photovoltaikanlagen bereit (Gothaer und Helvetia). Im Folgenden informieren wir Sie in Form einer kompletten Leistungsübersicht über Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Besonderheiten.


Was ist versichert?


GothaerHelvetia
  • Solarmodule einschließlich ihrer Tragekonstruktion
  • Befestigungsmaterialien
  • Montagesets
  • Wechselrichter, Akkumulatoren, Transformatoren
  • Verkabelungen für Gleich- und Wechselstrom
  • Einspeise- und Erzeugungszähler elektronische Kontrollgeräte
  • Anzeige-Displays
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Back-up-Systeme zur Stromversorgung bei Netzausfall

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?


GothaerHelvetia
  • Sturm, Hagel, Frost, Schneedruck
  • Blitzschlag, Feuer, Brand, Explosion
  • Überschwemmung, Erdbeben
  • Kurzschluss, Induktion, Überspannung
  • Vorsatz Dritter, Vandalismus
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
  • Raub, Plünderung
  • Sabotage, höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • Bedienungsfehler
  • Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit
  • Tierverbiss

Welche Kosten sind im Rahmen des „ersten Risikos“ versichert?


GothaerHelvetia
  • Aufräumungskosten-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten speziell für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
  • Kosten für die Gestellung von Gerüsten
  • Kosten für Bergungsarbeiten
  • Luftfrachtkosten
  • Feuerlöschkosten und Gebühren
  • Kosten für schadenbedingte Arbeiten an Gebäuden
  • Kosten zur Abwendung und Minderung des Schadens
  • Schadensuchkosten
  • Kosten für die Datensicherung (Daten und Programme inkl. Datenträger)
  • Kosten für die Bereitstellung eines Provisoriums sowie sonstige Kosten zur Wiederherstellung
  • De- und Remontagekosten

Wo liegt die Obergrenze für Kosten im Rahmen des „ersten Risikos“?


GothaerHelvetia
a) maximal 50.000 € je oben angegebener Kostenposition
b) maximal 100.000 € je Versicherungsfall
a) mindestens 1.000 € je kWp
b) insgesamt 20.000 € je Anlage

Welche exklusiven Deckungserweiterungen sind mit versichert?


GothaerHelvetia
  • Minderertragsdeckung
  • innere Betriebsschäden an Wechselrichtern


(bis 2.000 €)


(bis zu 100 € je kWp, mindestens 2.000 €)
  • Unterbrechungsschäden


(bis zu 50 € je kWp, mindestens 1.000 €)
  • sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis 10.000 €
  • innere Unruhen und Erdbeben bis zur Versicherungssumme
  • Vorsorgeversicherung


(bis zu 50 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €)
  • Preisdifferenzversicherung


(zusätzlich
bis zu 20 % der
Versicherungssumme)
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt


(zusätzlich
bis zu 20 % der
Versicherungssumme)
  • Reparaturkosten zur Erlangung der bisherigen Wirtschaftlichkeit
  • verbesserte Kostenregelung im Sachverständigenverfahren

Welche zusätzlichen Vorteile halten die Deckungserweiterungen bereit?


GothaerHelvetia
  • stark verbesserte Regelung zur Neu-und Zeitwertregelung
  • verbesserte Regelung zum Unterversicherungsverzicht
  • verbesserte Regelung bei der Selbstbeteiligung
  • verbesserte Regelung zum Selbstbehalt bei Versicherungsfällen innerhalb von 72 Stunden (der Selbstbehalt wird lediglich einmal fällig)
  • erweiterte Definition des Versicherungsortes
  • Mitversicherung des Baurisikos, sofern Sie die Gefahr dafür tragen
  • Repräsentantenklausel
  • GAP-Deckung
  • Sacheinheit der Anlage
  • kein Abzug bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
  • keine Leistungseinschränkung bei Eigenmontage
  • keine Leistungseinschränkung für Röhren
  • Entfall der Zeitwertklausel bei nicht mehr beziehbaren, serienmäßig hergestellten Ersatzteilen

Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?


GothaerHelvetia
  • Werkzeug jedweder Art
  • Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Wechseldatenträger
  • Teile, die während der Lebensdauer Ihrer Photovoltaikanlage erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden

Welche Schäden und Gefahren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?


GothaerHelvetia
  • Vorsatz durch Ihre Person
  • Kriegsereignisse
  • Kernenergieereignisse
  • Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden und Ihnen bekannt waren
  • betriebsbedingte, normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung Ihrer Anlage
  • Garantieschäden

Was wird bei Teilschäden, was bei Totalschaden erstattet?


GothaerHelvetia
  • Erstattung der Reparaturkosten bei Teilschäden
  • Erstattung einer neuen, vergleichbaren Anlage bei Totalschaden

Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?


GothaerHelvetia
  • mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort


(falls Sie das Risiko tragen)


(falls Sie das Risiko tragen)
  • besteht auch während der Bau- und Installationsphase


(falls Sie das Risiko tragen und die Anlage am Versicherungsort ist)


(falls Sie das Risiko tragen)

Was leistet der Versicherer bei Nutzungsausfall?


GothaerHelvetia
  • im Normalfall:
bis zu 2,00 €/kWp pro Tagbis zu 2,00 €/kWp pro Tag
  • für den Fall, dass der Schaden nachweislich höher ist:
bis zu 2,50 €/kWp pro Tagbis zu 2,50 €/kWp pro Tag

Welche sonstigen Besonderheiten gibt es?


GothaerHelvetia
  • Selbstbeteiligung im Schadenfall:
100 €200 €, alternativ auch 100 €
  • Karenzzeit in der Ausfallversicherung:
3 Tage3 Tage

Möchten Sie Ihre Anlage mit einem unserer Spezialangebote bestmöglich schützen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Auch Rückfragen können Sie jederzeit an uns richten.

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