Rechtsschutzversicherung für Ärzte
Ein hohes finanzielles Risiko stellt für Ärzte die potentielle Gefahr dar, bei Streitigkeiten in einen Prozess verwickelt zu werden. Beispielsweise bei unbezahlten Rechnungen von Patienten oder unberechtigten Forderungen der Krankenkasse, aber auch bei Vorwürfen wie fahrlässiger Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung, Vorliegen eines Behandlungsfehlers oder bei folgenschweren Fehldiagnosen kann ein Rechtsstreit nötig oder unumgänglich sein. Berechtigte Schadensersatzansprüche müssen so eingeklagt, unberechtigte abgewendet werden. Neben der Möglichkeit eines finanziellen Schadens ist im Rechtsschutzfall die Klärung von Vorwürfen oft ebenfalls wichtig, um den Ruf der Praxis wahren zu können.
Daher ist es bei Rechtsstreitigkeiten von Nöten, per Berufsrechtsschutz für Ärzte gegen hohe Kosten für Gericht, Anwalt, Zeugen, Gutachten u.v.m. abgesichert zu sein. Bei Interesse an einem Versicherungsvergleich, nutzen Sie das Formular hinter dem Kontaktbutton:
Wie wichtig eine korrekte Absicherung für Ärzte wie Zahnärzte, Allgemeinmediziner, Fachärzte oder Tierärzte ist, zeigt sich an folgendem Fall:
Zu unseren Kunden gehört ein Zahnarzt, der sich vor kurzem mit einer eigenen Praxis niedergelassen hatte. Diesen betrifft aktuell das Problem, dass es Unstimmigkeiten bei der Budgetierung von Seiten der Krankenkassen gibt. So wurde unserem Kunden angedroht, dass eine Rückzahlung von 15.000 Euro verlangt werde. Dieses würde für die „junge“ Praxis, die noch lediglich über einen kleinen Patientenstamm verfügt und der Arzt durch laufende Kredite und anstehende Investitionen belastet ist, einen großen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.
Unser Kunde hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, bei der in diesem Fall der Regressrechtsschutz für außergerichtliche Verfahren greifen. Im Rahmen seines Vertrages sind die Kosten mitversichert. Sollte eine aussergerichtliche Einigung nicht möglich sein, so wird der Zahnarzt einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht führen müssen. Auch hier ergibt sich eine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung, da der Vertragsrechtsschutz ab Gerichtsabhängigkeit im beruflichen Bereich im Vertrag eingeschlossen ist. Hier greift der Sozialgerichtsrechtsschutz.
Es zeigt sich in dem Fall, dass nicht nur die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte besteht, sondern auch die enthaltenen Versicherungsleistungen sinnvoll ausgewählt werden sollten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz erhalten zu können. Es müssen die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der Versicherer genau betrachtet werden. Da Ärzte oft durch horrende Kreditzahlungen sowie Investitionen für Praxisausstattungen belastet sind, kann ein Rechtsstreit ohne finanzielle Absicherung zu einem wirtschaftlichen Risiko bis hin zur Insolvenz und Praxisschließung führen.
Achten Sie daher darauf, per Berufsrechtsschutz für selbstständige Ärzte abgesichert zu sein. Folgende Erweiterungen sollten in jedem Fall mit abgeschlossen werden:
- Regressrechtsschutz für das außergerichtliche Verfahren
- Vertragsrechtsschutz ab Gerichtsabhängigkeit im beruflichen Bereich
Sie haben Interesse an einem Berufsrechtsschutz, der die angegebenen Erweiterungen einschließt? Fordern Sie einen Vergleich an und lassen Sie sich ein leistungsstarkes Angebot erstellen: