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Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft nach §§ 631ff. BGB sichert sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers, die aus dem geschlossenen Werkvertrag hervorgehen, gegenüber dem Auftraggeber ab. Zu den Verpflichtungen gehören beispielsweise die Ansprüche auf Ausführung, Gewährleistung, Schadenersatz oder Erstattungen bei Überzahlungen.

Meldet der Auftragnehmer innerhalb der Vertragsphase (Vertragsbeginn bis Ende der Verjährungsfristen) Insolvenz an, so besteht das Risiko, dass etwaige noch ausstehende Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Liegt eine Vertragserfüllungsbürgschaft vor, so erhält der Auftraggeber die Kosten für die ausstehenden Verpflichtungen von dem Bürgen erstattet.

Als Bürge auftreten kann ein Kreditinstitut, das einen Avalkredit als Bürgschaft stellt, oder ein Versicherungsunternehmen, das eine Kautionsversicherung als Bürgschaft stellt.

Die Vorteile der Kautionsversicherung gegenüber dem Avalkredit

Die Versicherungslösung hat gegenüber der Bürgschaft durch ein Kreditinstitut vielfältige Vorteile vorzuweisen:

  • unkomplizierter und schneller Abschluss, da keine zeitintensiven Risikoprüfungen durchgeführt werden und meist ein Online-Service für die Beantragung und die Verwaltung der Bürgschaften angeboten wird
  • das Rating Ihres Unternehmens bleibt unbeeinträchtigt
  • Ihr Finanzspielraum wird nicht durch die Verschlechterung Ihrer Kreditlinie durch die Aufnahme eines Avalkredites eingeschränkt
  • Kann Ihr Unternehmen eine gute Bonität vorweisen, so sind oftmals keine Sicherheiten erforderlich; auch bei weniger guter Bonität verlangen Versicherer in der Regel geringere Sicherheiten als Banken

Die Bürgschaftssumme für eine Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt üblicherweise zwischen 10% und 25% der Auftragssumme. Die höchste benötigte Bürgschaftssumme für einen Einzelauftrag sowie das gewünschte Gesamtlimit für den Bürgschaftsrahmen sind, zusätzlich zu der Bonität des Bürgschaftsnehmers, ausschlaggebend für die Annahmeentscheidung des Versicherers sowie für die Höhe der zu zahlenden Beiträge.

Vertragserfüllungsbürgschaften kommen insbesondere im Baugewerbe, im Maschinen- und Anlagebau sowie im Garten- und Landschaftsbau zum Einsatz.

Die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Bürgschaftsvermittlung ermöglicht es uns auf umfangreiches Expertenwissen zurückzugreifen. Wir können somit auch Ihr Unternehmen professionell beraten und unabhängige Empfehlungen aussprechen. Wenn Sie Interesse an einer dauerhaften und kostenlosen Zusammenarbeit mit uns haben, dann bestellen Sie jetzt einen Angebotsvergleich und füllen Sie das Kontaktformular aus.

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