Prozessbürgschaft

Mit einer Prozessbürgschaft können Unternehmen und Privatpersonen abgesichert werden, die sich derzeit in einem komplizierten Gerichtsprozess befinden, dessen Ausgang nicht abzusehen ist. Die Bürgschaft wird dann unter sehr bestimmten Umständen in Anspruch genommen, wie etwa im folgenden Beispiel.

Während des Prozesses wird der Beklagte dazu verurteilt, einen vom Gericht festgesetzten Betrag an den Kläger zu zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weswegen es zunächst als vorläufig vollstreckbar gilt. In diesem Fall muss der Kläger eine Sicherheit stellen, um die vorläufige Vollstreckung durchführen zu können. Der Beklagte beginnt den Betrag in Raten zu zahlen. Falls der Prozess in der nächsten Instanz zu Gunsten des Beklagten entschieden wird, kann dieser das bereits gezahlte Geld zurück fordern. In diesem Fall übernimmt der Bürge, mit dem die Prozessbürgschaft abgeschlossen wurde, die Rückzahlung.

Alternativ kann der Prozessverlierer die Bürgschaft zur Abwehr einer vorläufigen Vollstreckungsforderung nutzen, um möglicherweise in der nächsten Instanz ein günstigeres Ergebnis der Verhandlung zu erhalten.

Warum sich eine Kautionsversicherung lohnt

  • Im Gegensatz zu einem Bankkredit belastet eine Kautionsversicherung weder die Liquidität, noch den Kreditrahmen des Versicherungsnehmers, dank geringerer Sicherheiten.
  • Die Beiträge werden in Form von Jahresgebühren inklusive aller Extrakosten erhoben. Sonstige Gebühren werden nicht fällig.
  • Die Abwicklung kann schnell und ohne große Komplikationen ablaufen. Eventuelle umfangreiche Risikoprüfungen werden dabei oft nicht verlangt.

Hinweis: Basierend auf § 108 der Zivilprozessordnung sind eigentlich nur Kreditinstitute als Bürgen für Prozessbürgschaften vorgesehen. Allerdings sind auch einige Kreditversicherer zugelassen. Mit diesen setzen wir uns für Sie gerne in Verbindung. Kontaktieren Sie uns, und wir erstellen für Sie einen kostenlosen Anbietervergleich.